Sobald man sich für dafür entscheidet ein Kind zu bekommen spielt vor allem der finanzielle Mehraufwand eine Große Rolle, denn ist einmal ein Kind geboren, bedeutet dies unter anderem auch höhere Fixkosten zu bewältigen.
In diesem Ratgeber wird die Höhe, Voraussetzungen, Indexierung sowie Vorteile der Familienbeihilfe/Kinderbeihilfe/Kindergeld 2019 in Österreich dargestellt.
Durch die Einführung einer Gesetzesgrundlage werden Familien in Österreich durch die Kinderbeihilfe unterstützt. Andere Bezeichnungen in Österreich sind auch Familienbeihilfe oder Kindergeld (wird in Deutschland verwendet/ausbezahlt).
Ziel dieser Einführung ist es, dass Eltern die Möglichkeit haben Beruf und Familie ausüben zu können sowie eine Förderung dafür zu erhalten.
Anspruch auf Kinderbeihilfe
Grundsätzlich ist es so dass jede Familie einen Anspruch auf Kinderbeihilfe hat. Wie bei den meisten staatlichen Einkommen ist der Auszahlungsbetrag immer abhängig vom monatlichen Einkommen – bezugnehmend auf die Kinderbeihilfe ist dies jedoch nicht so.
Die allgemeinen Voraussetzungen für den Bezug der Kinderbeihilfe sind einerseits der ständige Aufenthalt in Österreich und andererseits muss das Kind auch im gemeinsamen Haushalt mit den Eltern leben.
Wer erhält die Kinderbeihilfe?
Jener Elternteil, der auch den Haushalt führt erhält die Kinderbeihilfe. In der Praxis ist dies in den meisten Fällen der weibliche Elternteil. Doch besteht auch die Möglichkeit, dass die Mutter auf den Bezug der Kinderbeihilfe zugunsten des Vaters verzichten kann.
Die Kinderbeihilfe wird bis zur Erreichung der Volljährigkeit des Kindes ausbezahlt. Zusätzlich besteht seit 2013 die Möglichkeit, dass die Auszahlung direkt an das volljährige Kind erfolgen kann.
Sollte das Kind Vollwaise sein oder sollten Elternteile ihrer eigentlichen Unterhaltspflicht nicht nachkommen, kann die Kinderbeihilfe in solchen Ausnahmefällen direkt vom Kind beansprucht werden.
Auch wenn es vorkommen sollte und beide Elternteile nicht mehr im gemeinsamen Haushalt zusammen leben so besteht trotzdem weiterhin der Anspruch auf die Kinderbeihilfe. Der Terminus Eltern ist in diesem Fall weiter gefächert, denn sowohl Großeltern, Adoptiveltern als auch Stiefeltern und Pflegeeltern könnten demnach potentielle Anspruchsberechtige sein.
Auch kann es vorkommen, dass eine Dritte Person Anspruch auf die Kinderbeihilfe hat, wenn diese Person für den Unterhalt des Kindes aufkommt und nicht mit dem Kind verwandt ist.
Höhe der Auszahlung
Die Kinderbeihilfe erhöht sich ab dem Jahr 2019 wieder um 1,9%. Somit erhalten Eltern für jedes Kind einen monatlichen Grundbetrag von 114 Euro.
Zusätzlich zu diesem Grundbetrag gibt es einen Kinderabsetzbetrag in einer Höhe von 58,40 Euro. Dieser Kinderabsetzbetrag kann von jedem beantragt werden, der steuerpflichtig ist oder eine Kinderbeihilfe bezieht.
Die monatliche Auszahlung ist gestaffelt nach dem Lebensalter des Kindes. So erhalten Kinder in den ersten drei Lebensjahre eine Kinderbeihilfe in der Höhe von 114 Euro. Zwischen 3 und 10 Jahren wird monatlich eine Summe von 121,90 Euro ausbezahlt.
Sobald das Kind das Alter von 10 Jahren erreicht hat, erhöht sich der Auszahlungsbetrag auf 141,90 Euro und steigt bei jungen Erwachsenen über 19 Jahren auf 165,10 Euro.
Zusätzlich gibt es eine monatliche Erhöhung der Kinderbeihilfe, wenn es im Haushalt mehrere Geschwister gibt. So erhält man bei 2 Kindern eine Erhöhung von 7,10 Euro und bei 3 Kinder eine Erhöhung von 17,40 Euro der monatlichen Kinderbeihilfe. Einen weiteren Zuschlag von 155,90 Euro gibt es für alle jene Eltern, wenn eine erhebliche Behinderung vorliegt.
Voraussetzungen für den Bezug der Kinderbeihilfe
Sollte das Kind das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, besteht somit ein voller Anspruch auf die Kinderbeihilfe. Befindet sich das Kind in einer Ausbildung, so besteht ein Anspruch auf Kinderbeihilfe bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres.
Wenn sich das Kind jedoch in einem Ausbildungsdienst, Zivildienst oder auch Präsenzdienst befindet so besteht für diese Zeit kein Anspruch mehr auf eine Kinderbeihilfe.
Anders sieht es aus, wenn das Kind nach Vollendung des 19. Lebensjahr ein Auslandssemester im Rahmen eines Studiums, welches mindestens 10 Semestern andauert, befindet. In diesem Fall besteht die Möglichkeit die Kinderbeihilfe bis zum 25. Lebensjahr zu verlängern.
Wo kann Kinderbeihilfe beantragt werden? – Antrag
Ein Antrag auf Kinderbeihilfe ist beim zuständigen Finanzamt in schriftlicher Form zu stellen. Für die korrekte und vollständige Antragstellung werden folgende Unterlagen benötigt:
- Meldezettel des Kindes
- Meldezettel des Antragstellers sowie
- Geburtsurkunde des Kindes
Des Weiteren werden weitere Unterlagen benötigt, wenn es darum geht die Kinderbeihilfe zu verlängern oder wieder neu beantragen zu wollen:
- Studienerfolgsnachweis bei volljährigen Kindern
- Nachweis über Ausbildungsdienst, Zivildienst oder Präsenzdienst
Vorteile und Nachteile der Kinderbeihilfe
Grundsätzlich ist ein finanzieller Zuschuss für Kinder immer ein Benefit für Eltern. Durch die Familienbeihilfe wird eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf geschaffen. Zudem können sich Eltern durch die finanzielle Unterstützung intensiver dem Nachwuchs widmen.
Ein weiterer entscheidender Vorteil der Kinderbeihilfe ist, dass die Unterstützung ein fixer monatlicher ausbezahlter Betrag ist und somit auch wesentlich zur Sicherung des gewohnten Lebensstandards beiträgt.
Doch gibt es auch im zum Thema Kinderbeihilfe negative Faktoren wie der hohe bürokratische Aufwand oder auch dass die Kinderbeihilfe ein massiver Kostenfaktor für den Staat selbst ist. Zudem gibt es auch im Hinblick auf Studium und Erwerbstätigkeit eine große Anzahl von unterschiedlichsten Ausnahmeregelungen, welche oft nur sehr schwer zu überblicken sind.
Indexanpassung der Kinderbeihilfe – Indexierung bei Kinderbeihilfe 2019 für Kinder im Ausland
Gerade im Bereich der Kinderbeihilfe wird von Seiten der Regierung massiv Druck gemacht. Durch die geplante Indexierung ist eine Kürzung der Kinderbeihilfe geplant, wenn Eltern in Österreich arbeiten aber die Kinder nicht in Österreich leben.
Die Kinderbeihilfe soll in diesen Fällen an das jeweilige Aufenthaltsland, in welchem die Kinder leben, angepasst werden.
Durch diese neue Anpassung erhoffen sich die Regierungsmitglieder eine Einsparung von rund 114 Millionen Euro pro Jahr.
Durch die neue Gesetzesänderung sind vor allem all jene Familien betroffen, welche in den Oststaaten, wie Rumänien oder Ungarn, wohnen.