Mit dem Beginn des Jahres 2019 (ab 01.01.2019) ist es möglich, den Familienbonus Plus in Österreich als Steuerentlastung für Familien zu nutzen.
Die Höhe beim Familienbonus liegt bei 1.500 Euro pro Kind und Jahr, die als Steuerersparnis geltend gemacht werden kann. Über die tatsächliche Höhe der persönlichen Einsparung kann man mit der Familienbonus Berechnung/dem Familienbonus Rechner 2019 für Österreich genaue Zahlen erhalten.
Welche Auswirkung hat der Familienbonus?
Durch die Neueinführung erfolgt eine Entlastung von ca 950.000 Familien in Österreich.
Wie erfolgt die Familienbonus Berechnung?
Ein Rechner zur Berechnung der Steuerersparnis ist auf https://rechner.cpulohn.at/bmf.gv.at/familienbonusplus/#bruttoNetto_familienbonus verfügbar.
Alter der Kinder relevant für die Höhe
Der volle Bonus mit 1500 Euro pro Kind/Jahr ist bis zum 18. Lebensjahr möglich. Der reduzierte Familienbonus ab 18 beträgt bis zu 500 Euro. Eine weitere Entlastung gibt es für Geringverdiener, diese können einen Kindermehrbetrag von bis zu 250 Euro pro Kind und Jahr geltend machen.
Wie erfolgt der Antrag?
> Über die Lohnverrechnung mit einem Antrag beim Arbeitgeber über das Formular E30
> Über den Lohnsteuerausgleich/Arbeitnehmerveranlagung
mit der Beilage L1k
Kann ich den Bonus aufteilen?
Bei Ehepartnern gibt es die Möglichkeit, den Bonus aufzuteilen. Dies kann beispielsweise mit einer 50:50 Aufteilung erfolgen. Die Aufteilung kann für jedes Kind einzeln erfolgen. Eine Änderung im Laufe des Jahres ist für die gewählte Aufteilung NICHT möglich. Generell haben auch getrennt lebende Eltern die Aufteilungsmöglichkeiten. Für eine Übergangsfrist von 3 Jahren gibt es jedoch 90 % vom Bonus für den Elternteil, der hauptsächlich für die Kinderbetreuung aufkommt/verantwortlich ist.
Familienbonus 2019 – Tabelle und Beispiele
Mindestbeiträge für Alleinverdiener
Die geltenden Mindestbeträge für Alleinverdiener sind unabhängig vom jeweiligen Netto-Gehalt und liegen bei 250 Euro bei einem Kind, 500 bei 2 Kindern und 750 Euro bei Kindern.
Können Kinderbetreuungskosten abgesetzt werden?
Die bisherige Möglichkeit (bis 2018) bzw. die Option, Kinderbetreuungskosten steuerlich geltend zu machen entfällt mit der Einführung des Familienbonus in Österreich.
Dauer – Wie lange wird der Familienbonus ausbezahlt?
Die Möglichkeit der Steuersparnis durch den Familienbonus ist so lange gegeben wie Familienbeihilfe/Kinderbeihilfe/Kindergeld für das Kind/die Kinder bezogen wird.
Info: Ab welchem Bruttoeinkommen kann ich eine Steuerersparnis erhalten?
Sobald Lohnsteuer bezahlt wird, kann der Familienbonus zur Reduzierung der steuerlichen Belastung genutzt werden. Dies ist beispielsweise (siehe Tabelle) ab einem Nettoeinkommen von 1.250 Euro pro Monat der Fall.
Welche Ausnahmen gibt es?
Für alle Kinder außerhalb von EWR/EU ist es nicht möglich einen Kinderbonus geltend zu machen. Weiters entfällt die Option bei einem Bezug von Mindestsicherung durch die Eltern an 330 Tagen im Jahr (oder länger).
- Info: Für Menschen mit Behinderung/Eltern mit Kindern mit Behinderung erfolgt KEINE Schlechterstellung, da weiterhin der erhöhte Satz bei der Familienbeihilfe bezahlt wird UND der Familienbonus genutzt werden kann.
- Info: Es gibt keine Deckelung beim Familienbeitrag, d.h. je nach Anzahl der Kinder und dem verfügbaren Netto-Gehalt in Österreich kann es sein das keine Lohnsteuer mehr bezahlt werden muss/diese entfällt.