Voraussetzungen für Anspruchsberechtigte
In Österreich lebende Personen, die in der Vergangenheit einer beruflichen Tätigkeit nachgegangen sind und somit in die österreichische Arbeitslosenversicherung einbezahlt haben, haben bei Arbeitslosigkeit einen Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Haben Arbeitslose die diesbezügliche individuelle Anspruchsdauer gänzlich ausgeschöpft, besteht bei Erfüllung bestimmter Kriterien das Anrecht auf Notstandshilfe.
Ein Anrecht auf Notstandshilfe hat grundsätzlich jeder arbeitslose Bürger, der sich in einer objektiven Notlage befindet, Arbeitswilligkeit demonstriert und als uneingeschränkt arbeitsfähig einzustufen ist. Außerdem muss die betroffene Person ihren persönlichen Anspruch auf Arbeitslosengeld vollständig ausgeschöpft haben und der Arbeitsvermittlung bereitwillig zur Verfügung stehen.
Die individuelle Arbeitswilligkeit ist permanent nachzuweisen. Lehnt ein Notstandshilfeempfänger eine objektiv zumutbare Arbeit ab, erlischt der Anspruch auf die Ersatzzahlung. Bezieher der Leistung müssen sich für mindestens 20 Wochenstunden für Arbeit bereithalten.
Ausgenommen von dieser Regelung sind Empfänger, die nachweisbar Kinder in einem Lebensalter von unter 10 Jahren oder mit einer Behinderung eigenständig betreuen, da sie über keine diesbezügliche Betreuungsalternative verfügen.
Diese Personengruppe muss lediglich bereit sein, mindestens 16 Stunden pro Woche einer zumutbaren Beschäftigung nachzugehen. Anträge müssen innerhalb der ersten 5 Jahre nach dem letzten Bezug von Arbeitslosengeld oder Notstandshilfezahlungen bei den Behörden eingereicht werden.
Demnach haben Anspruchsberechtigte im Anschluss an das Erlöschen ihrer jeweiligen Ansprüche auf Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe höchstens 5 Jahre Zeit, um fristgerecht eine Beantragung für die Ersatzzahlung zu stellen.
Prinzipiell können nur Bürger Notstandshilfe beziehen, die sich in einer tatsächlichen Notsituation befinden. Laut offizieller Definition liegt eine unumstößliche Notlage vor, wenn die arbeitslose Person ihre essentiellen Lebensbedürfnisse nicht eigenständig befriedigen kann.
Zur Beurteilung der Einzelsituation wird die wirtschaftliche und soziale bzw. familiäre Situation des jeweiligen Arbeitssuchenden analysiert. In diesem Kontext werden Vermögen und Einkommen von Eltern, Verwandten oder Kindern der betroffenen Personen nicht angerechnet.
Bei Anträgen, die vor Juli 2018 eingereicht worden sind, wird das jeweilige Einkommen von Ehegatten, Lebensgefährten und eingetragenen Lebenspartnern verrechnet.
Arbeitssuchende Notstandshilfebezieher sind während des Bezugs des Ersatzgeldes krankenversichert. Österreichische Krankenkassen gewähren betroffenen Personen mitsamt Familienangehörigen Zugang zu sämtlichen regulären Kassenleistungen. Notstandshilfeempfänger erfahren somit keine Schlechterstellung im Gesundheitssystem.
Hinweise zur Antragsstellung – Antrag auf Notstandshilfe in Österreich 2019
Durch eine offizielle Antragsstellung zur Notstandshilfe, können Ansprüche auf die staatliche Unterstützung in der Praxis geltend gemacht werden. Die Formulare sind bei den regionalen “ AMS – Geschäftsstellen“ (Arbeitsmarktservice Österreich) einzureichen.
Prinzipiell können arbeitssuchende Personen parallel Notstandshilfe und Kinderbetreuungsgeld empfangen. Einen Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld existiert lediglich, wenn das jeweilige Kind nachweisbar von Dritten betreut wird.
Diese Aufgabe kann wahlweise von geeigneten Personen aus dem Familienkreis des Notstandshilfeempfängers oder von außerhalb übernommen werden. In diesen Fällen ist die Kinderbetreuung durch Tageseltern, Kindergärten oder Kinderkrippen zulässig.
Unter speziellen Kriterien kann die Notstandshilfe mit der Kinderbetreuungshilfe des Arbeitsmarktservices kombiniert werden. Eine derartige Förderung wird Personen zuteil, die unbedingt einen Betreuungsplatz für ihre Kinder benötigen. Die Hilfeleistung wird gewährleistet, sofern der arbeitssuchende Elternteil eine Arbeit aufnehmen oder eine berufsqualifizierende Maßnahme ergreifen will. Die beiden Hilfen können zudem parallel bezogen werden, wenn bisherige Betreuungspersonen des Kindes ausfallen.
Wer Notstandshilfe erhält, darf im Zuge dessen legal einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen. Maßgeblich hierfür ist die österreichweite Geringfügigkeitsgrenze. Ebenso dürfen Bezieher Einkommen aus etwaigen Vermietungen oder Verpachtungen erzielen. Diese muss sich unbedingt innerhalb der aktuellen Geringfügigkeitsgrenze bewegen. Nehmen Empfänger eine neue Beschäftigung auf, ist dies unmittelbar der zuständigen AMS- Geschäftsstelle mitzuteilen.
Notstandshilfe kann bislang für einen unbegrenzten Zeitraum erhalten werden. Anträge werden tatsächlich aber nur für ein Intervall von bis zu maximal 52 Wochen bewilligt. Nach Ablauf dieses Zeitfensters muss grundsätzlich ein erneuter Antrag an den AMS gestellt werden.
Zur persönlichen Beantragung bei dem AMS muss ein amtlicher Lichtbildausweis vorgelegt werden.
Höhe der Notstandshilfe
Die tatsächliche Höhe des Anspruches orientiert sich an dem Arbeitslosengeld- Grundbetrag. Die individuelle Berechnung folgt einem komplexen Modell.
In die Aufstellung fließen der Satz des Arbeitslosengeldes, das persönliche Einkommen und das konkrete Zeitfenster, während dem Arbeitslosengeld empfangen wurde, ein.
Wessen persönlicher Arbeitslosengeld- Grundbetrag den Ausgleichszulagen- Richtwert überschreitet, bekommt 92 % seines Arbeitslosengeldes als Notstandshilfe. Ist der individuelle Arbeitslosengeld- Grundbetrag identisch mit dem Ausgleichszulagen- Richtwert oder unterschreitet diesen, steht Betroffenen 95 % des Arbeitslosengeldes zu.
Zusätzlich beeinflusst der Zeitraum des letzten Arbeitslosengeldbezuges die Höhe der Hilfe. Im Kalenderjahr 2016 lag der Durchschnittsbetrag für Frauen österreichweit bei monatlich 664 €, während Männer 2016 durchschnittlich 784 € pro Monat als Notstandshilfe erhielten.
Wird das Amt nicht über Änderungen der wirtschaftlichen Verhältnisse unterrichtet, darf dieses die Leistungen zurückfordern.
Welche Ziele verfolgt die Reform zur Notstandshilfe?
Die derzeit in Österreich existierende Notstandshilfe ist ein europaweites Unikat. In keinem anderen europäischen Staat gibt es vergleichbar hohe Ersatzleistungen für Arbeitslose, die über einen derart langen Zeitraum an Anspruchsberechtigte gezahlt werden.
Laut Bestimmungen der aktuellen Arbeitslosenversicherung besitzen ausschließlich Langzeitarbeitslose einen Anspruch auf die Ersatzzahlung. Als langzeitarbeitslos gilt, wer für mehr als ein Jahr Arbeitslosengeld bezogen hat. Nach diesem Intervall können Betroffene in die Notstandshilfe, die als Versicherungsleistung klassifiziert ist, übertreten. Die Ersatzzahlung kann für ein unbegrenztes Zeitfenster bezogen werden. Das Modell ermöglicht älteren Arbeitslosen die Möglichkeit die Zeit bis zum individuellen Renteneintritt zu verkürzen.
Notstandshilfe Reform 2019 in Österreich – Geplante Änderungen
Die Bundesregierung strebt allerdings in naher Zukunft eine Reformierung der österreichischen Arbeitslosenversicherung an, die eine signifikante Schlechterstellung Langzeitarbeitsloser forciert. Zentraler Aspekt der Reform ist ein in der Praxis sinkendes Leistungsvolumen für Langzeitarbeitslose, das an einen strikten zeitlichen Verlauf gebunden sein soll.
Zusätzlich soll die Beitragsdauer der Betroffenen künftig stärker berücksichtigt werden. Im Anschluss an die Umstrukturierung der Arbeitslosenversicherung sollen daher lediglich Personen Notstandshilfe unbegrenzt empfangen dürfen, die über einen objektiv langen Zeitraum in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben.
Im europaweiten Vergleich markiert die Maßnahme eine Angleichung der Ersatzzahlungen bei Arbeitslosigkeit hin zum europäischen Durchschnitt.
Sozialministerin Hartinger- Klein dementiert aktuell das Ende der Notstandshilfe. Laut Klein sei die Abschaffung der Maßnahme niemals eine “ durchgängige Vorgabe“ der Regierung gewesen. So garantiert sie, dass die Notstandshilfe in ihrer Funktion als Versicherungsleistung langfristig erhalten bleibt.
Die diesbezüglichen Neuregelungen würden lediglich der Optimierung des Systems mitsamt der Grundpfeiler “ Arbeitslosengeld“, “ Notstandshilfe“ und “ Mindestsicherung“ dienen. In der Realität hatte sich die Ministerin im April 2018 aber gegenteilig zu diesem Thema geäußert. Vertreter der SPÖ verurteilen das vermeintliche Bekenntnis Hartinger- Kleins zur Notstandshilfe, da das aktuelle Regierungsprogramm klar eine diesbezügliche Abschaffung vorsieht.
Welche konkreten negativen Auswirkungen hätte die Abschaffung der Notstandshilfe in Österreich?
Statistiken des österreichischen Arbeitsmarktservices “ AMS“ belegen, dass derzeit rund 80 % aller Notstandshilfeempfänger österreichische Staatsbürger sind. Rund 34 % dieser Personengruppe können der Alterskategorie “ 50 +“ zugeordnet werden.
Nach Auswertung einer Studie des renommierten Wirtschaftsforschungsinstitutes ( WIFO), die das österreichische Sozialministerium in Auftrag gegeben hat, würde das Wegfallen der Notstandshilfe an massive negative Konsequenzen für rund 1/3 aller Arbeitslosen gekoppelt sein.
Demnach würden rund 33 % aller in Österreich lebenden arbeitslosen Personen durch die geplante Abschaffung ihre jeweilige Empfangsberechtigung verlieren. Laut der Studie wären insbesondere Behinderte und Notstandshilfeempfänger mit einer verhältnismäßig langen Bezugsdauer die Verlierer der Neugliederung der Arbeitslosenversicherung. Aus dem neuen System der Regierung würden somit 121000 Personen herausfallen, die keine Leistungen mehr erhalten würden.
Im Zuge der Neustrukturierung des Arbeitslosengeldes sollen Personen, die relativ lange Beiträge zur Arbeitslosenversicherung geleistet haben, einen verlängerten Anspruch zum Empfangen von Arbeitslosengeld erhalten. Zu Beginn sollen die Nettoersatzraten des Arbeitslosengeldes höher ausfallen als bisher. Werden die Reformpläne der Regierung realisiert, müssen Langzeitarbeitslose immer einen Antrag auf Mindestsicherung stellen.
Vizekanzler bekräftigt, dass Notstandshilfe nach der Reform fortbestehen bleibt
Vizekanzler Strache beteuert allerdings, dass die Notstandshilfe nach der Reform als Versicherungsleistung fortbestehen und es keinen Zugriff auf das Privatvermögen von Notstandshilfeempfängern geben werde.
Der österreichische Gewerkschaftsverbund “ ÖGB“ sichert Bürgern zu, der Regierung im Jahre 2019 weiterhin “ auf die Finger schauen zu wollen“.