Rauchen ist zweifelsohne gesundheitsschädlich und gesamtgesellschaftlich entsteht ebenfalls ein hoher Schaden.
Zwar werden über den Verkauf der Zigaretten auch hohe Einnahmen erzielt, diese übersteigen aber nicht die Kosten, die durch Folgeschäden des Rauchens entstehen. So entstehen hohe Mehrbelastungen für Krankenkassen, die durch die Gesellschaft getragen werden.
Daher wurden in den meisten europäischen Ländern umfangreiche Rauchverbote erlassen, um die Zahl der Raucher zu reduzieren und das Rauchen generell unattraktiver zu machen. Zudem sollten Nicht-Raucher vor den Gefahren des Passivrauchens geschützt werden.
In Österreich ist die Meinung zum Rauchen allerdings zwiegespalten und im Jahr 2019 ergeben sich einige neue Regelungen. Wie wird hier das Rauchverbot gehandhabt und welche Einschränkungen bestehen?
Hier finden Sie eine umfassende Übersicht zum Stand des Rauchverbotes in Österreich.
Das generelle Rauchverbot
In Österreich rauchen so viele Jugendliche, wie sonst nirgends in der EU. Knapp 15 Prozent der 15-Jährige rauchen und stellen damit eine Belastung für die Gesellschaft dar. Denn gerade in den jungen Jahren kann das Rauchen einen negativen Einfluss auf die körperliche Entwicklung haben und mit schwerwiegenden Folgen muss gerechnet werden.
Das bisherige Alterslimit lag bei 16 Jahren, das bedeutet, dass 16-Jährige legal im Kiosk die Zigaretten erwerben und rauchen durften. Diese Regelung wurde aber oftmals missbraucht und so wurden die Zigaretten auch an jüngere Zeitgenossen abgegeben. Um eine zusätzliche Hürde darzustellen wurde das generelle Alterslimit auf 18 Jahren angehoben.
Damit ist das Rauchen unter 18 Jahren illegal und Jugendliche dürfen weder die Zigaretten erwerben, noch rauchen. Das Ziel soll sein, Jugendliche vom Rauchen abzuhalten und den Anteil an rauchenden Jugendlichen zu reduzieren. Dieses neue Alterslimit gilt seit dem 01.01.2019.
Das Rauchverbot im Auto
Nicht nur das aktive Rauchen einer Zigarette wird als gesundheitsschädlich eingestuft. Auch das Einatmen des Rauches, also das Passivrauchen wird als sehr gesundheitsschädlich eingestuft und wird eng mit Lungenkrebs verbunden.
In vielen Ländern der EU gibt es daher schon Regelungen, die zum Schutz der Nicht-Raucher eingeführt wurden. Dazu gibt es zum Beispiel Gesetze, die das Rauchen im Auto unter Strafe stellen, wenn Mitfahrer unter 18 Jahre alt sind. In Großbritannien wird ein Verstoß gegen diese Regelung mit einem Bußgeld in Höhe von 60 Euro bestraft und in Schottland ist das Bußgeld doppelt so hoch.
Nach langem Ringen hat sich auch Österreich dazu entschieden, dass Rauchen unter Strafe zu stellen, wenn Mitfahrer unter 18 Jahre dabei sind. Das Bußgeld fällt hier allerdings sehr hoch aus und kann bis zu 1.000 Euro betragen.
Mit dieser Regelung sollen vor allem Kinder davor geschützt werden, den schädlichen Rauch einzuatmen. Dieses Gesetz ist bereits seit dem 01. Mai 2018 aktiv und stellt das Rauchen im Fahrzeug unter Strafe, wenn sich Minderjährige im Auto befinden.
Das Rauchverbot 2019 in Österreich
In vielen Ländern der EU wurde bereits ein umfangreiches Rauchverbot eingeführt. Dieses betrifft sowohl öffentliche Gebäude, als auch die Gastronomie. Dort ist das Rauchen komplett untersagt und vom Gesetzgeber unter Strafe gestellt. Auf diese Weise sollen die Rechte der Nicht-Raucher gestärkt und deren Gesundheit geschützt werden.
In Österreich gab es ähnliche Bestrebungen und so wurde von der schwarz-blauen Regierung festgelegt, dass ein umfangreiches Rauchverbot ebenfalls kommen soll. Dieses würde die Gastronomie einschließen.
2015 wurde das entsprechende Gesetz beschlossen, dass besagte, dass auch in der Gastronomie ein umfassendes Rauchverbot herrschen sollte. Im Mai 2018 sollte dieses Rauchverbot umgesetzt werden. Allerdings waren die Bedenken vor allem seitens der Gastronomie laut und Sie sahen Ihre Existenz durch das Rauchverbot bedroht. Für Sie sei die Umsetzung kaum durchzuführen und ein generelles Rauchverbot in der Gastronomie sei realitätsfern.
Daher kam es nicht zur Einführung des Rauchverbotes in der Gastronomie und das entsprechende Gesetz wurde kurz vor Inkrafttreten von der aktuellen Regierung gekippt. Vor allem die FPÖ sah sich nach dem Druck aus der Gastronomie davor gezwungen, dass geplante Rauchverbot nicht umzusetzen.
Daher bleibt der Status Quo bestehen, der eigentlich nur als Übergangsregelung angesehen werden sollte. Damit bleiben zahlreiche Sonderregelungen bestehen und ein generelles Rauchverbot in der Gastronomie gibt es nicht.
Rauchen in der Gastronomie
Das Essen ohne lästigen Qualm zu sich zu nehmen gilt in vielen Ländern Europas als Standard und nach anfänglichen Bedenken wurde die Regelung mit sehr viel Wohlwollen begrüßt. Österreich wehrt sich gegen ein solch umfassendes Rauchverbot in der Gastronomie noch und es gelten weiterhin Ausnahmeregelungen und Einschränkungen.
So gibt es in Lokalen, die über eine Grundfläche von weniger als 50 m² verfügen generell kein Rauchverbot. Damit sollen vor allem kleine Kneipen, in denen das Rauchen als Kulturgut angesehen wird, geschützt werden. In Ausnahmefällen kann auch für Lokale mit einer Grundfläche von maximal 80 m² das Rauchen gestattet werden.
Für Betriebe über 80 m² gilt die Regelung, dass ein abgegrenzter Nichtraucherraum eingerichtet werden muss. In diesen Räumen ist das Rauchen nicht gestattet.
Damit für jeden Gast schon von Außen ersichtlich ist, ob das Rauchen in diesem Lokal erlaubt ist oder nicht, wurde die Kennzeichnung mit verschiedenen Pickerl eingeführt. Ein grünes Pickerl kennzeichnet ein Raucherlokal, in dem das Rauchen uneingeschränkt möglich ist.
Ein Nicht-Raucherlokal muss mit einem roten Pickerl am Eingang gekennzeichnet werden. Liegt ein Betrieb mit einem eigenem Raucher- und Nichtraucherbereich vor, so gibt es ein rot-grünes Pickerl inklusive Text am Eingang.
Belastung im Nichtraucherteil
Die aktuelle Regelung wird vom Gesundheitsministerium mit der Begründung verteidigt, dass ein absoluter Schutz der Bevölkerung nicht der Lebensrealität entspräche. Durch die abgetrennten Bereiche bestünde zudem die Wahlfreiheit, dass ein Restaurantbesucher in den Nichtraucherbereich gehen könne und dort nicht dem Rauch ausgesetzt sei.
Allerdings zeigen Studien, dass die gefährlichen Stoffe und der Qualm auch in den Nichtraucherbereich gelangen würde. Dadurch, dass die Kellner ständig zwischen den einzelnen Bereichen tätig sind und die Tür nicht dauerhaft verschlossen sei, würde der Rauch sich im gesamten Lokal ausbreiten.
Ein Vergleich zu anderen giftigen Stoffen zeigt an, dass diese bereits umfassend verbannt worden seien. Nur der Zigarettenrauch sei noch als gefährlicher Stoff gesellschaftlich vertreten und würde zu einer hohen gesundheitlichen Belastung führen.
Das Volksbegehren zum Rauchverbot in Österreich
Um das generelle Rauchverbot auch in der Gastronomie einzuführen, wurde im Jahre 2018 ein Volksbegehren gestartet. Dieses hatte zum Ziel, dass generell alle Lokale als Nichtraucherlokale geführt werden müssten.
Für ein Volksbegehren wird eine Stimmenzahl von 900.000 Unterschriften benötigt. Diese Zahl wurde allerdings knapp verpasst und so haben sich 881.569 Menschen für das Volksbegehren ausgesprochen.
Die Initiative der Ärztekammer und der Krebshilfe kam bei einem breiten Bevölkerungsteil gut an, eine verbindliche Volksbefragung soll aber laut der Regierung dennoch nicht durchgeführt werden.
Somit bleibt abzuwarten, ob es in Zukunft eine umfassende Änderung des Rauchverbotes in Lokalen gibt, oder ob es weiterhin bei dieser Zwischenlösung bleibt und das Rauchen zu einem Großteil erlaubt bleibt. Von der FPÖ gibt es jedenfalls das Signal, dass diese an der bisherigen Regelung festhalten möchte und das Rauchen in der Gastronomie nicht allgemeingültig verboten werden soll.
Fazit
Zusammenfassend bleibt zu sagen, dass generell das Rauchen weiter eingeschränkt wird. So wurde das Alterslimit auf 18 Jahren angehoben und das Rauchen in öffentlichen Gebäuden ist verboten. Ebenfalls verboten ist das Rauchen nun in Fahrzeugen, wenn es Mitfahrer gibt, die jünger als 18 Jahre sind.
In der Gastronomie bleibt es allerdings weiterhin bei der Zwischenlösung und hier ist das Rauchen in weiten Teilen noch erlaubt. Damit bleibt abzuwarten, ob sich der hohe Raucheranteil von über 24 Prozent in der Bevölkerung noch senken lässt oder ob Österreich auch zukünftig über eine hohe Raucherzahl verfügt.