Die Selbstständigkeit stellt für viele Personen eine große Herausforderung dar.
Ist mit dem Gang in die Selbstständigkeit doch auch die Angst verbunden, dass eine Vielzahl von Behördengänge zu erfüllen sind. Zudem müssen einige Regelungen beachtet werden, die schnell zu einer Unübersichtlichkeit führen.
Um den Start in die Selbstständigkeit etwas zu erleichtern, gibt es in Österreich die Möglichkeit ein Kleingewerbe zu gründen. Dieses ist mit einem relativ geringem Umsatz verbunden und im Gegenzug werden Erleichterungen im Führen des Kleingewerbes gewährt.
Damit ist der Aufwand für das Führen eines Kleingewerbes deutlich geringer. Es besteht die Möglichkeit sich von der Umsatzsteuer zu befreien und generell wird der Verwaltungsaufwand so gering wie nur irgendwie nötig gehalten.
Wenn Sie den Einstieg in die Selbstständigkeit wagen möchten, aber noch etwas unsicher im Umgang mit der Führung eines Unternehmens sind, dann sollten Sie die Gründung eines Kleingewerbes erwägen.
Hier finden Sie alle Vorteil des Kleingewerbes und was Sie bei der Umsetzung beachten müssen.
Die Anmeldung des Kleingewerbes
Möchten Sie sich in Österreich selbstständig machen, dann ist dazu die Anmeldung eines Gewerbes notwendig. Diesen Antrag können Sie beim Gewerbeamt abgeben. Das Kleingewerbe wird ebenfalls bei dem Gewerbeamt angemeldet und ist mit einer Gebühr zwischen 20 und 30 Euro verbunden. Die Höhe der Gebühr ist abhängig von dem jeweiligem Gewerbeamt, welches Sie aufsuchen müssen und richtet sich nach Ihrem aktuellen Wohnort.
Änderungen im Umfang des Kleingewerbes oder Änderungen in der Tätigkeit sind ebenfalls dem Gewerbeamt mitzuteilen. Damit bleiben Ihre Informationen immer aktuell und entsprechen den Vorgaben des Gewerbeamtes.
Das Kleingewerbe wird über einen steuerlichen Vordruck angemeldet. Da die Folgen des Kleingewerbes vor allem die steuerliche Behandlung der Umsatzsteuer einbeziehen, wird die Regelung des Kleingewerbes im Vordruck der steuerlichen Erfassung erwähnt.
Sie melden also zunächst ganz gewöhnlich Ihr Gewebe an und geben dabei sowohl den Zweck als auch den Namen des Gewerbes an. Während der steuerlichen Erfassung können Sie im Vordruck nun festlegen, ob das Gewerbe als Kleingewerbe erfasst werden soll.
Es ist zudem möglich auch beim Kleingewerbe Mitarbeiter zu beschäftigen. Hierzu müssen Sie die Betriebsnummer beantragen und die Angestellten der Krankenkasse melden.
Je nach Gewerbe ist es sinnvoll, wenn Sie sich auch bei der IHK anmelden. Gibt es eine Berufsgenossenschaft für Ihre Tätigkeit die Sie ausüben möchten, dann müssen Sie sich dort anmelden.
Die Anmeldung des Kleingewerbes ist also nicht sehr viel anders, als die Anmeldung eines gewöhnlichen Gewerbes. Sie müssen lediglich die Frage im steuerlichen Vordruck beantworten, ob das Gewerbe als Kleingewerbe behandelt werden soll.
Die Voraussetzungen des Kleingewerbes
Auf den ersten Blick ist das Kleingewerbe mit vielen Vorteilen für den Betreiber verbunden. So können Sie den Verwaltungsaufwand senken und müssen sich über die Umsatzsteuer kaum mehr Gedanken machen. Doch wann sind Sie eigentlich berechtigt ein Kleingewerbe anzumelden?
Ein Vorteil ist zum Beispiel, dass die Inhaber des Einzelunternehmens in Österreich frei von der Zahlung der Beiträge für die Sozialversicherung sind. Das Kleingewerbe kann aber nur angemeldet werden, wenn der Umsatz bei weniger als 17.500 Euro im Jahr liegt. Hierbei müssen Sie beachten, dass der Umsatz nicht den Gewinn bedeutet den Sie erzielen, sondern auf die Einnahmen abzielt. Es ist also durchaus möglich, dass Sie mit Ihrem Gewerbe zwar keinen Gewinn erzielen, der Umsatz aber dennoch die 17.500 Euro überschreitet und Sie nicht mehr von der Kleingewerberegelung Gebrauch machen dürfen.
Liegt Ihr Umsatz unter 17.500 Euro dürfen Sie zum Jahresabschluss eine formlose Gewinnermittlung durchführen. Dies wird in Form einer Einnahmenüberschussrechnung durchgeführt, bei der alle Einnahmen den Ausgaben gegenübergestellt werden. Der sich daraus ergebende Gewinn wird dem Finanzamt mitgeteilt.
Anders sieht dies aus, wenn Sie bestimmte Grenzen beim Umsatz oder dem Gewinn überschreiten. Liegt Ihr Umsatz bei über 500.000 Euro pro Jahr oder haben Sie einen Gewinn von mehr als 50.000 Euro, dann müssen Sie einen ordentlichen Jahresabschluss aufstellen. Eine einfache Überschussrechnung ist nun nicht mehr ausreichend.
Die Umsatzsteuer
Ein großer Vorteil, zumindest im Sinne des Verwaltungsaufwandes ist, dass Sie sich dazu entscheiden können, von der Umsatzsteuer befreit zu werden. Damit müssen Sie die Umsatzsteuer weder erheben, wenn Sie ein Produkt verkaufen oder eine Dienstleistung anbieten, noch müssen Sie dieses Geld an das Finanzamt weiterleiten. Dies erleichtert Ihnen zu Beginn die Führung des Gewerbes und mindert die Hürden der Selbstständigkeit.
Allerdings müssen Sie bedenken, dass das Ausweisen und Abführen der Umsatzsteuer finanziell für Sie vorteilhaft sein könnte. Sie können auf diese Weise die Vorsteuer abziehen und Steuern zurückfordern. Kaufen Sie also Laptop, der zu 100% für Ihr Gewerbe genutzt wird, dann können Sie die gezahlte Umsatzsteuer wieder zurückfordern. Die entsprechende Umsatzsteuervoranmeldung können Sie online durchführen. Diese muss monatlich ausgefüllt werden, wenn Sie allerdings von der Umsatzsteuer befreit werden möchten, dann können Sie auf diesen Aufwand im Rahmen des Kleingewerbes verzichten.
Die Haftung beim Kleingewerbe
Das Kleingewerbe ist in diesem Sinne keine eigene Rechtsform. Es handelt sich um ein Einzelunternehmen und damit einhergehend sind auch die Regelungen des Einzelunternehmens einzuhalten. Dies bedeutet, dass Sie als Inhaber mit Ihrem Privatvermögen für das Gewerbe haften. Ein Startkapital ist allerdings nicht notwendig und Sie können selber entscheiden, wie viel Geld Sie in das Gewerbe investieren möchten. Möchten Sie Ihre Haftung beschränken, dann ginge dies über die Gründung einer GmbH, allerdings müssen Sie hier ein Startkapital von 35.000 Euro einbringen und ganz andere Pflichten erfüllen. Dies ist also stark vom Kleingewerbe abzugrenzen.
Als alleiniger Inhaber des Kleingewerbes tragen Sie zudem das volle unternehmerische Risiko. Sie treffen alle Entscheidungen selber und tragen auch das Risiko, dass das Kleingewerbe keinen Profit generiert.
Nennung des Kleingewerbes
Wenn Sie denken, dass Sie das Kleingewerbe nennen können, wie Sie wollen, dann liegen Sie hierbei falsch. Die Namensgebung ist strengen Regeln unterworfen und Sie können nicht etwa einen Fantasienamen vergeben.
Im Namen des Kleingewerbes ist zwingend Ihr Vor- und Nachname notwendig. So ist für Außenstehende sofort erkennbar, wer für die Führung des Kleingewerbes verantwortlich ist. Auf Rechnungen und anderen Dokumenten muss der Name ausdrücklich erwähnt werden. Üblich ist zudem beim Kleingewerbe, dass der Vor- und Nachnamen durch den Zusatz der Tätigkeit ergänzt wird. So können Sie zum Beispiel noch die Tätigkeit der Dienstleistung beschreiben. Dadurch wird nicht nur der Inhaber direkt erkenntlich gemacht, sondern auch die Tätigkeit des Gewerbes. Dies hat den Sinn, dass eine möglichst hohe Transparenz geschaffen wird und keine Informationen vor Außenstehenden geheimgehalten werden können.
Die Auflösung des Kleingewerbes
Sind Sie mit der Führung des Kleingewerbes nicht mehr zufrieden und möchten dieses aufgeben, dann ist dies per Antrag bei Ihrem Gewerbeamt möglich. Hierfür müssen Sie nur ein Formular ausfüllen und das Gewerbe wird im Anschluss an den Antrag geschlossen.
Jegliches Vermögen und die Betriebsmittel des Gewerbes werden wieder Ihrem Privatvermögen zugerechnet. Verstirbt der Inhaber eines Kleingewerbes, dann werden die Vermögenswerte dem Erbe zugerechnet. Diese werden also an die Erben übertragen und das Kleingewerbe wird automatisch geschlossen. Es ist also nicht möglich, ein Gewerbe dieser Art zu erben und einfach fortzuführen.
Möchten Sie schnell und unkompliziert den Schritt in die Selbstständigkeit wagen, dann ist das Kleingewerbe die optimale Möglichkeit ohne viel Aufwand selbstständig tätig zu werden. Sie sollten aber genau prüfen, ob es sich für Sie nicht doch lohnen würde die Umsatzsteuer abzuführen und möglicherweise Steuern erstattet zu bekommen.