In Österreich gab es nun eine Reform der Steuern. Die erste Etappe ist dabei auf das Jahr 2021 festgelegt worden. Weitere Pläne sind in 2022 zu rechnen. Unter anderem sollen Dinge wie Glücksspiel und Zigaretten höher versteuert werden.
Die Steuerpläne wurden am 30.04.2019 von der türkis-blauen Regierung vorgestellt. Viele der Maßnahmen sind bereits im Voraus durchgesickert und entsprechen einer Summe von 6,5 Milliarden Euro.
Die Entlastung der Steuerzahler wird dabei auf 2 Jahre verteilt. Viele wird dabei die Senkung der Lohn- und Einkommenssteuersätze interessieren. Denn auch hier gibt es Änderungen. Wer genau davon profitiert und wer verliert, wird im folgenden Artikel gezeigt.
Zusammenfassung der Änderungen
- -> Senkung der Sozialversicherungsabgaben für Kleinverdiener
- -> Senkung der Steuerstufen
- -> Wirtschaft wird entlastet
- -> Werbekostenpauschale
Wer sind die Gewinner?
Klarer Gewinner bei dieser Reform sind Personen, die mehr Geld als andere verdienen. Auch sie durchlaufen zunächst die niedrigen Tarifstufen bevor ihre höheren Einkommensteile die oberen Steuersätze erreichen können.
Doch auch Geringverdiener können durch den Sozialversicherungsbonus profitieren. Dieser gilt bereits ab 2020 wobei ein Teil der Beiträge zur Krankenversicherung zurückerstattet werden.
Der Verlust von den Kassen wird aus dem Bundesbudget ersetzt. Zusammengerechnet erhalten Kleinverdiener etwa eine steuerliche Entlastung von 528 € im Jahr bei einem Einkommen von 1.500 € brutto. Bei höheren Beträgen sieht es wie folgt aus:
- => 2.500 € brutto -> steuerliche Entlastung von 722 € im Jahr
- => 6.000 € brutto -> steuerliche Entlastung von 1.661 € im Jahr (maximal)
Insbesondere hart arbeitende kleine Selbstständige, die weniger Geld verdienen können dadurch unterstützt werden. Ebenfalls werden durch das Gesetz Unternehmen entlastet. Durch die Senkung der Körperschaftssteuer von 25 auf 21 Prozent werden mit 1,6 Milliarden Euro Kosten gerechnet, die bis zum Jahr 2023 umgesetzt werden soll.
Wer sind die Verlierer?
Die klaren Verlierer in dieser Reform sind Menschen, die Tabak konsumieren. Denn als Gegenfinanzierung wird die Tabaksteuer im Jahr 2020 jährlich angehoben.
Des Weiteren werden Neuwagen, die klimaschädlich sind, um einiges teurer. Dafür müssen NoVa sowie die motorbezogene Steuer neutral umgestaltet werden. Zwar werden Unternehmen entlastet, jedoch nicht die Arbeitnehmer. Davon erhalten nur 65 Prozent eine Änderung. Nicht umsonst gab es in Richtung Unternehmen eine klare Schlagseite.
Welche Änderungen kommen im Jahr 2020?
1) Sozialversicherung
Schon Anfang nächsten Jahres gibt es Änderungen im Bereich der Sozialversicherungen. Diese soll vor allem die Krankenversicherung entlasten. Dabei tritt der sogenannte „Sozialversicherungsbonus“ ein. Er tritt in Kraft bei aktuellen Arbeitnehmern sowie bei Personen in der Pension.
Die genaue Höhe hängt vom jeweiligen Einkommen ab. Zwischen 450,00 € und 1.350,00 € brutto steigt der Bonus auf maximal 350,00 € im Jahr an. Wer mehr als 2.201,00 € verdient, kann nicht mehr davon profitieren. Bei Pensionisten kommt es unter Umständen zu kleinen Abweichungen.
2) Ökologisierung
Zur Ökologisierung wurden noch keine genauen Daten von der Regierung veröffentlicht.
Viele der Brötchen werden nämlich vom Steuersystem gebacken. Stärker betroffen sind aber Autos. Vor allem Neuwagen, die umweltschädliche Stoffe ausstoßen. Die CO2-Komponente soll schon nächstes Jahr eingeführt werden. Ähnlich wie bei der motorbezogenen Versicherungssteuer. Des Weiteren wird ein Vorsteuerabzug für Elektrofahrräder geplant. Dazu gehören noch:
- Abschaffung der Eigenstromsteuer
- steuerliche Begünstigung von Wasserstoff, Biogas und Flüssigerdgas
- elektronische Zeitungen und Bücher
All diese Maßnahmen sollen sich auf etwa 55 Millionen Euro Entlastung festsetzen. Eine große Zahl, welche vor allem Autoliebhaber nicht gefallen wird.
3) Umsatzsteuer
Die Änderungen bei der Umsatzsteuer wurden bereits zuvor angekündigt. Kleinunternehmen werden erst in Zukunft bei 35.000 € die Umsatzsteuer in Rechnung gestellt. Die Maßnahme kostete etwa 75 Millionen Euro.
4) Abschreibung
Deutlich mehr Geld als erwartet wird im Bereich der Abschreibung umgesetzt. Hier können die kleinen Unternehmen nur kleinere Anschaffungen im Jahr abschreiben, welche weniger als 400 € kosten. Die Grenze für die geringwertigen Wirtschaftsgüter wird sich ab 202 auf 800 € ansetzen.
Ein Jahr später sollen es dann 1.000 € sein. So können Betriebe wesentlich mehr abschreiben. Dem Fiskus hingegen entgehen etwa 300 Millionen Euro.
Welche Änderungen kommen im Jahr 2021?
-> Tarifsenkung I
Im Jahr 2021 wird erstmals die Tarifsenkung angegriffen und zwar einer von zwei Teilen. Der Eingangssteuersatz soll dabei von 25 auf 20 Prozent gesenkt werden.
Das betrifft Einkommen zwischen 11.001 und 18.000 €. Der Rest bleibt vorerst unverändert. Unter der Grenze von 11.000 € fällt keine Bemessungsgrenze oder ähnliches an. Speziell bei den höheren Einkommensgruppen sind mit keinen Änderungen zu rechnen.
-> Werbekostenpauschale
Ebenfalls in Angriff genommen soll auch die Pauschale für Werbekosten. Diese wird allerdings erhöht und zwar von 132 auf 300 €. Sie schlägt etwa 140 Millionen Euro zu Buche.
Welche Änderungen kommen im Jahr 2022?
=> Tarifsenkung II
Ein Jahr später wird der letzte Teil zur Tarifsenkung in die Tat umgesetzt. Allerdings nur, wenn bei Teil 1 alles nach Plan gelaufen ist. Dort wird dann der Steuersatz für das Einkommen von 35 Prozent auf 30 Prozent gesenkt. Insgesamt ergeben sich folgende Änderungen:
- zwischen 18.001 und 31.000 € -> 35 % auf 30%
- zwischen 31.001 und 60.000 € -> 42 % auf 40 %
Bei einem Monatsbezug von 3.000 € brutto ergibt das eine Entlastung von etwa 1.000 €. Wer gut verdient ist im Vorteil. Denn es gibt eine maximale Entlastung von 1.672 € im Jahr. Bei Pensionisten darf es höchstens 1.580 € betragen. Die Ursachen für die Unterschiede gehen auf die Bemessungsgrundlagen zurück. Für die zweistufige Tarifsenkung hat das Finanzministerium mit etwa 3,9 Milliarden Euro zu rechnen.
=> höherer Gewinnfreibetrag
Nicht vergessen werden darf der Gewinnfreibetrag. Unternehmen werde durch die Anhebung des Freibetrags weiter entlastet. Die Grenze wird von 30.000 auf 100.000 € angehoben. Die größeren Teile der Gewinne bleiben entsprechend steuerfrei.
Veranschlagt wurden 100 Million Euro für die Mitarbeitererfolgsbeteiligung. Bis zu 10 Prozent können steuerfrei an die Mitarbeiter ausgeschüttet werden. Pro Arbeitnehmer ist ein Limit bis zu 3.000 € vorhergesehen.
=> KöSt-Senkung
Der letzte Punkt befasst sich mit der Senkung der Körperschaftssteuer. 2022 gibt es für Unternehmen die erste Senkung und zwar von 25 auf 23 Prozent. Dem Staat kostet das Ganze etwa 800 Millionen Euro.
Ebenfalls im Gespräch war ein begünstigter Steuersatz für die reinen Gewinne. Das soll einen stärkeren Reiz zur Investition schaffen. Zunächst wurde der Vorschlag kritisch besprochen. Vor allem auf europarechtliche Bedenken ist man immer wieder gestoßen. Abgeschafft werden sollen hingegen die sogenannten Bagatellsteuern. Dabei handelt es sich um Steuern wie Schaumweinsteuer. Die Kosten belaufen sich auf 20 Millionen Euro.
Welche Änderungen kommen im Jahr 2023?
In weiter Ferne liegen die Pläne für das Jahr 2023. Die komplette Körperschaftssteuer soll spätestens hier zum Einsatz kommen. Dabei wird der Steuersatz von 23 Prozent auf 21 Prozent sinken. Das kostet unter dem Strich nochmal weitere 800 Millionen Euro für den Staat.
Fazit
Die neue Steuerreform in Österreich soll kommen. Bereits im nächsten Jahr finden die ersten Veränderungen statt.
Der gesamte Prozess soll sich bis zum Jahr 2023 durchziehen. Im Endeffekt kommt es auf die Umsetzung an. Betroffen sind vor allem Unternehmen, Mitarbeiter und Privatpersonen. Die Grenzen für das Einkommen werden gesenkt.