Sobald Ehen geschieden werden, bringt nicht nur das Verfahren zur Scheidung finanzielle Herausforderungen mit sich.
In zahlreichen Fällen kann es passieren, dass mindestens ein Partner aus finanzieller Sicht nicht im Stande ist, eigenständig zu leben. Das Problem wird allerdings noch schlimmer, wenn Kinder ins Spiel kommen.
Damit der Lebensstandard von Ex-Partner und Kind erhalten bleibt, tauchen in solchen Momenten die Begriffe Alimente und Unterhalt auf.
Damit diese in einer angemessenen Höhe ausbezahlt werden, gibt es Regelsätze, welche an die momentane Situation angepasst sind. Gerade die Anzahl sowie das Alter des Kindes ist besonders wichtig für die Höhe an Alimenten.
Alimente Rechner 2019 im Überblick – Unterhaltsrechner zum Unterhalt online berechnen
- Unterhaltsrechner der Arbeitsgemeinschaft für Jugendwohlfahrt in Österreich: http://www.jugendwohlfahrt.at/unterhaltsrechner.php
- Unterhaltsprogramme Dr. Günter Tews (viele Programme für Berechnungen zum Thema Unterhalt) : http://www.unterhaltsrecht.at/
- Alimente-Rechner für Österreich & Ehegatten Unterhaltsrechner: https://www.familienrechtsinfo.at/alimente-kindesunterhalt-rechner-oesterreich/
- Anleitung zum Unterhaltsrechner und viele Informationen zum Thema Unterhalt/Alimente: https://www.alimente.wien/Unterhaltsrechner.html
Lebensunterhalt für den Ex-Partner
Man ist bei einer Scheidung nicht zwingend verpflichtet Unterhalt zu zahlen. Hierbei hängt die Höhe der Zahlungen von der Scheidungsart ab. In Österreich sind beide Scheidungspartner zu gegenseitigen Unterhaltszahlungen verpflichtet.
In der Regel geschieht dies durch einen Vertrag. Sollte kein Vertrag zustande kommen, dann ist der Gesetzgeber dazu verpflichtet den Unterhaltszahlungen zu regeln. Das kann bedeuten, dass lediglich ein Scheidungspartner zu Zahlungen verpflichtet wird. Zudem berechnet der Gesetzgeber die Höhe der Alimente.
Als Grundlage für die Berechnung dient das monatliche Nettoeinkommen mit allen Sonderausgaben.
Wenn Einkommensänderungen auftreten, ist der Scheidungspartner dazu verpflichtet dies umgehend bekannt zu geben. Anschließend erfolgt eine neue Berechnung des zu zahlenden Unterhalts.
Unterhaltspflicht bei Kindern
Nicht nur bei der Scheidung kann eine Unterhaltspflicht auftreten. Wenn das Paar Kinder hat, dann müssen diese mittels Alimente unterstützt werden. Dabei gilt die einfache Regel: Jener Elternteil, der mit den Kindern in einem Haushalt lebt, bekommt vom anderen Elternteil Alimente. Hierbei haben Alimente die Aufgabe die Bedürfnisse der Kinder abzudecken.
Der Anspruch auf Unterhalt besteht in der Regel bis zur Mündigkeit des Kindes. Wenn das Kind studieren geht oder es durch anderen Gründe nicht imstande ist selbst für sich zu sorgen, dann muss der Zahler bis Vollendung des Studiums bzw. bis zur Selbstständigkeit zahlen. Wenn das Kind in seinem eigenen Haushalt lebt, ist das Kind Empfänger der Zahlungen. Das bedeutet, dass der bisherige Unterhaltsempfänger keinen Anspruch mehr auf die Zahlungen hat.
Verschiedene Höhen der Alimente
Die Höhe der Alimente ist gesetzlich festgeschrieben. Allerdings dient hier das Leistungspotential des Elternteils bzw. der Elternteile als Berechnungsgrundlage. Neben dem Nettoeinkommen spielt das Alter, die derzeitige Ausbildung und das eventuelle eigene Vermögen eine entscheidende Rolle. Prinzipiell kann man aber festhalten, dass je höher das Einkommen des zahlungspflichtigen Elternteils ist, desto höher sind die Alimente. Damit hierbei eine passende Höhe festgelegt ist, gelten mehrere Pflichtsätze. Diese verwenden überwiegend das Alter als Grenze.
Sollte das Kind zwischen 0 bis 6 Jahren alt sein, dann muss Unterhalt in Höhe von 16 Prozent des gesamten Einkommens bezahlt werden. Wenn das Kind zwischen 6 bis 10 Jahre alt ist, dann erhöht sich der Satz auf 18 Prozent.
Bei einem Alter von 10 bis 15 Jahre müssen Alimente in einer Höhe von 20 Prozent gezahlt werden. Ab dem 15. Lebensjahr müssen dem Kind bzw. Alimentempfänger in Höhe von 22 Prozent gezahlt werden.
Zusätzlich zu den oben genannten Regelungen existiert die sogenannte Luxusgrenze oder auch Playboygrenze genannt wird. Die tritt in Kraft, sobald der entsprechende Prozentsatz einen zu hohen Unterhalt festlegt.
Wenn die Luxusgrenze zur Kalkulation verwendet wird, werden die Alimente auf das Zweieinhalbfache des Regelsatzes begrenzt. Allerdings ist die Luxusgrenze allerdings nur ein Richtwert, welcher in einigen Fällen auch überschritten werden darf. Da die Luxusgrenze nur für bei einem überdurchschnittlichen Einkommen verwendet wird, tritt sie nur in sehr seltenen Fällen in Kraft.
Gerichtliche Berechnung
Eine genaue Berechnung der Unterhaltszahlungen muss nicht eigenständig durchgeführt werden. Hierbei kann die Festlegung der Höhe entweder vom Gericht oder vom Jugendamt erfolgen. Hierfür wird aber ein Jahresgehaltszettel verwendet. Alle weiteren Unterlagen können entweder vor Ort mitgeteilt oder durch eigene Recherche im Internet in Erfahrung gebracht.
Jedoch ist es möglich die Höhe der Alimente außergerichtlich zu berechnen. Diese Information dient aber nur aus unverbindliche Vorabinformation und kann von der wirklichen Summe abweichen. Genau wie beim Unterhalt muss dem Gericht eine Gehalts- bzw. Vermögensänderung bekanntgegeben werden. Anschließend wird die Höhe neu berechnet. Sollte der zahlende Elternteil der Alimentenpflicht nicht nachkommen, kann dies beim Gericht eingefordert werden. Bei besonderen Härtefällen können die Alimente durch eine Lohnpfändung eingehoben werden.
Sonderfälle
Wenn besondere Auslagen oder Sonderfälle eintreten, so ist der alimentspflichtige Elternteil verantwortlich, finanziell für diesen aufzukommen. Zum Beispiel können diese Ausgaben für Behandlungen, Heilbeihelfe oder Prozesskosten sein. Leistungen wie beispielsweise eine Landschulwoche stehen dabei nicht in der Pflicht der Zahlungen.
Der Geldbetrag kann auch als Vorschuss ausbezahlt werden. Hierfür muss der Antragssteller einen Anspruch besitzen und dies mittels Vergleich oder Gerichtsschluss vorzeigen können.
Folgende Faktoren haben Einfluss auf die Alimente
- Die Höhe des Einkommens des Unterhaltspflichtigen
- Alter des Kindes
- Verfügt das Kind über ein eigenes Einkommen?
- Sind weitere unterhaltsberechtigte Kinder vorhanden?
- Gibt es weitere unterhaltberechtigte Ex-Partner?
- Familienbeihilfe
- Höhe der Mindestpension
- Gegenwärtige Regelbedarfssätze
- Unterhalt Obergrenze
Online Rechner
Online Rechner berücksichtigen die relevanten Faktoren und versuchen die Rechner stets aktuell zu halten. Doch im Streitfall wird ein Richter im Endeffekt über die Höhe des Unterhalts bestimmen und die wichtigsten Faktoren berücksichtigen.
Dafür sollte man auf alle Fälle einen Rechtsanwalt für Familienrecht zurate ziehen. Dieser kann einen über die Rechtsgrundlage informieren und setzt die persönlichen Vorstellungen und Rechte durch. Wenn es keinen Streit mit dem Partner gibt, sollte man sich einen Anwalt für Unterhaltsrecht zur Seite holen. Dieser kann anhand der relevanten Einflüsse die Alimente berechnen.