NOVA/Normverbrauchsabgabe ist eine einmalige Steuer beim Kauf eines Autos in Österreich.
Diese Gebühr hängt von den CO2-Emissionen (Wagen, PKW) oder dem Hubraum (Basis für Motorräder) ab und wird als Prozentsatz des entsprechenden Fahrzeugwerts (Netto) berechnet.
Diese Steuer wird an das zuständige Finanzamt gezahlt. So können Sie einen festen Betrag je nach Antriebsform einplanen. Mit dem gratis Nova Rechner 2019 für Österreich können Sie bequem die Normverbrauchsabgabe bzw. die Höhe der Nova für Ihr Fahrzeug berechnen.
Wenn Sie einen NOVA-Fahrzeughändler in Österreich bezahlen, wird diese Steuer an das Finanzamt gezahlt.
Dies gilt nicht für Kaufgeschäfte, die zur Nachlieferung im Rahmen eines innergemeinschaftlichen Kaufs durch autorisierte Händler bestimmt sind. Die Steuer muss auch gezahlt werden, wenn es sich um eine Erbschaft, Spende oder Umsiedlung aus dem Ausland handelt.
Neben den Kosten für Ihr eigenes Auto sind auch Zubehör (standardmäßig enthalten) und möglicherweise zusätzliches Sonderzubehör (z. B. Klimaanlage, Sportpakete oder ABS) enthalten.
Eingebaute Hilfsmaßnahmen (z. B. Alarme) sind bei dieser Besteuerung nicht enthalten. Dies muss jedoch auf einem separaten Konto des Verkäufers oder Händlers bestätigt werden.
Unabhängige Berechnung von NOVA, wenn Sie das Fahrzeug selbst vertreten (eigener Import)
Wenn Sie selbst ein Auto importieren, um die erste Zulassung in Österreich zu beantragen, müssen Sie diese Steuer auch als Einzelperson berechnen und an das Finanzamt zahlen.
Die Registrierung diese Gebühr muss spätestens 2 Monate nach dem Fälligkeitsdatum erfolgen und muss sofort an diesem Tag bezahlt werden. In Bezug auf die Berechnung kann der Steuerberater auch bei der Steuererklärung und -zahlung behilflich sein.
Welche Fahrzeuge sind von NOVA ausgenommen oder können diese Ausnahme erhalten?
Zunächst sind alle Fahrzeuge mit elektrohydraulischem oder elektrischem Antrieb von der NOVA ausgenommen. Dann sind bevorzugte Kriterien zu erwähnen, wie Autos von Fahrschulen.
Ebenso gilt die Befreiung für Vorführwagen, Mietwagen, Taxis und Gästewagen, für Kurzmietwagen, Leichenwagen, Wagen für die Feuerwehr, Krankenwagen, Spezialfahrzeuge und Konsulat Automobile, Fahrzeuge von Botschaften, internationalen Organisationen und diplomatische Fahrzeuge.
Nova online Rechnung
Damit Sie es nicht selbst anhand der Basisformel berechnen müssen, gibt es einen Online-Rechner im Internet.
Hier müssen Sie die für die Berechnung erforderlichen Informationen eingeben, z. B. einen Antrieb (Benzin, Dieselkraftstoff), Nettokosten und CO2-Emissionen. Mit unserem kostenlosen Nova Rechner 2019 für Österreich können Sie die Höhe der Normverbrauchsabgabe für Ihr Fahrzeug kostenlos berechnen.
Welche Abzüge können bei der NOVA-Berechnung abgezogen werden?
Der Abzug für Dieselautos beträgt 350 Euro; für alternative Antriebe wie Methan, Wasserstoff, Hybrid, 600 Euro, für Benzin und andere Kraftstoffe 450 Euro. Es gibt jedoch keine Steuergutschrift vom Finanzamt.
NOVA-Rückerstattung
Erstattungen können innerhalb von 5 Jahren an die zuständigen Steuerbehörden erfolgen.
Voraussetzung dafür ist, dass die Maschine nicht mehr zugelassen ist. Dies gilt auch für Fälle, in denen sich der Verwendungszweck geändert hat, gefolgt von einer Steuerbefreiung.
Um eine Erstattung zu erhalten, ist der Nachweis mit einem Nachweis entweder durch den Vermieter oder durch eine Rechnung zur Bestätigung der Identität und des Nachweises der bezahlten NOVA erforderlich.
Hinweis
Diese Steuer wird ebenfalls bei Erbschaften, Spenden und Umsiedlung gezahlt, wenn das Fahrzeug zum ersten Mal in die Kontrollzone Österreichs einfährt.
Beim selbstständigen Import eines Neu- oder Gebrauchtwagens für die Erstzulassung in der Bundesrepublik Österreich wird die NoVA Steuer auch für Einzelpersonen berechnet und an das zuständige Finanzamt bezahlt. Für die Spende von Einzelpersonen verwendet NoVA die Form „NoVA 2“.
Motorräder
Subjekte von NoVA sind auch Motorräder, darunter ein Beiwagen mit Untertiteln 8711 20, 8711 30, 8711 40 00 und 8711 50 00 Kombinierte Nomenklatur (CN).
Autos
NoVA unterliegt Personenkraftwagen und anderen Kraftfahrzeugen (nicht unter der Position 8702 aufgeführt), hauptsächlich Personenkraftwagen (einschließlich Kombiwagen und Rennwagen, Position 8703). Anstelle von Litern / 100 km wird der Steuerbetrag nach dem standardisierten Verbrauch in Gramm CO2 / km berechnet.
Darüber hinaus wird gemäß § 6a NoVAG 1991 die bisherige Bonus- / Sanktionsregel aufgehoben und ein Zuschlag von 20 % erhoben. Die neue Methode zur Berechnung kann nicht zu einer Steuervergütung führen.
Als Lastkraftwagen zugelassene Fahrzeuge (Position 8704 KN) unterliegen nicht der NoVAG und sind daher nicht steuerpflichtig.
Oldtimer werden auch nicht besteuert, weil sie aufgrund ihrer Tarifierung nicht gemäß Artikel 8703 der Nomenklatur eingestuft sind. Fahrzeuge werden als Oldtimer klassifiziert, wenn sie einen bestimmten seltenen Fahrzeugwert aufweisen und historische Gegenstände sind (die zusätzliche Faktoren für die erforderlichen Qualifikationen erfüllen).
Diese Standardsteuer (NoVA) ist eine einmalig zu zahlende Steuer, die auf Pkw, kombinierte Kraftfahrzeuge (einschließlich Kleinbusse und Reisebusse) und Motorräder gezahlt wird. In Österreich wird unter bestimmten Bedingungen eine örtliche Steuer erhoben. Die folgenden Vorgänge unterliegen der üblichen Verbrauchsteuer:
1. Fahrzeuglieferung durch Händler
Beim Kauf eines neuen Autos bei einem Autohändler, das noch nicht in Österreich zugelassen ist, bezahlt der Käufer die NoVA, und der Händler schickt sie an die zuständigen Steuerbehörden. Ausgeschlossen sind Lieferung an einen anderen Händler zum gewerblichen Wiederverkauf.
2. Erwerb in der Gemeinschaft (Erwerb eines Autos in der Gemeinschaft)
NoVA wird angewendet, wenn Fahrzeuge in der Gemeinschaft von Vertragspartnern gekauft werden, es sei denn, der Kauf erfolgt durch einen Vertragshändler zur Weiterlieferung.
Handelt es sich um ein Neufahrzeug, das zum ersten Mal in Österreich zugelassen wurde, und der Käufer eine natürliche Person darstellt, muss NoVA von der Person an die Steuerbehörde (am Wohnort) erstattet werden, an die das entsprechende Auto übergeben wurde. Erst nach Eingang der Zahlung kann die Zulassung des NoVA-Fahrzeugs im Inland erfolgen. Um NoVA herunterzuladen, verwenden Sie das Formular „NoVA 2“.
3. Registrierung
Die NoVA-Zahlungsverpflichtung gilt auch für die erstmalige Zulassung von Fahrzeugen für den Transport in Deutschland, wenn die Steuerverpflichtung nicht bereits mit Klausel 1 oder 2 übereinstimmt oder nachdem die Steuerverpflichtung aufgrund der Befreiung eine Entschädigung erhalten hat.
Dieser Faktor ist besonders relevant, wenn eine Privatperson einen Gebrauchtwagen nach Österreich importiert. Die erste Erklärung stellt die Zulassung eines Fahrzeugs dar, welches bereits zugelassen ist, aber keiner regulären Kraftstoffsteuer unterliegt oder nicht steuerpflichtig ist.
Darüber hinaus ist die Benutzung eines Fahrzeugs im Inland, sofern dies durch das Kraftfahrgesetz zulässig ist, ein Verfahren, das der üblichen Kraftstoffsteuer unterliegt, sofern nicht der Nachweis der Zahlung der üblichen Kraftstoffsteuer erbracht wird.
4. Zweck ändern
Lieferung, Eigenverbrauch während des Exports (§ 3 Ziff. 2 UStG 1994) und eine Änderung der Präferenznutzung freigestellter Fahrzeuge sowie die Aufhebung der Befreiungsbedingungen gemäß § 3 Z 4 NoVAG 1991 sind Verfahren, die der üblichen Verbrauchsteuer unterliegen.
Die beabsichtigte Verwendung ändert sich, wenn es keine Ausnahme mehr von der vorherigen Ausnahme gibt (z. B. ein Taxi aus dem Vermögen des Unternehmens entfernen).
Nur elektrische oder elektrohydraulische Fahrzeuge sind von der üblichen Steuer auf Kraftstoff und Mopeds mit mehrspuriger Kategorie L2 (Autos mit Mopeds) befreit.
Exporte in Drittländer oder andere Mitgliedstaaten sind ebenfalls von der NoVA ausgeschlossen. (§ 3 Abs. 1 NoVAG)
Eine Befreiung von NoVA kann als Entschädigung geltend gemacht werden (§ 12 NoVAG), wenn ein bevorzugtes Ziel nachgewiesen werden kann.
Dazu gehören:
- Vorführmaschinen (§ 3 Abs. 3 NoVAG),
- Fahrschulautos (§ 3 Abs. 3 NoVAG),
- Mietwagen, Taxis und Autos (§ 3 Abs. 3 NoVAG)
- Kurzzeitmiete (§ 3 Abs. 3 NoVAG),
- Fahrzeuge für Rettungsdienste (§ 3 Absatz 3 NoVAG),
- Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr (§ 3 Abs. 3 NoVAG) sowie
- Begleitfahrzeuge für Sondertransporte (§ 3 Abs. 3 NoVAG)
- Von Botschaften, Konsulaten, internationalen Organisationen und Diplomaten gekaufte oder gemietete Fahrzeuge (§ 3 Abs. 4 NoVAG)
Steuersatz
Motorräder
Die Steuergesetzgebung (BGBl I Nr. 13/2014) ändert den Steuersatz nicht wesentlich. Die vorherige Berechnungsformel bleibt gleich:
Verschiebung in Kubikzentimeter minus 100 × 2 % = Steuersatz in% (kaufmännisch gerundet auf volle Prozentzahl). Der maximale Steuersatz beträgt 20 %.
Bei einem Hubraum von weniger als 125 Kubikzentimeter beträgt der Steuersatz 0 %.
Autos
Berechnungsgrundlage ist der CO2-Emissionswert in Gramm CO2 / km, der sich aus dem kombinierten Verbrauch gemäß der Typgenehmigung oder der Einzelgenehmigung nach dem Automobilindustriegesetz von 1967 oder der EU-Typgenehmigung minus 90 Gramm ergibt.
Dieser Wert sollte durch fünf geteilt werden. Das Ergebnis ist der Steuersatz, mit dem die NoVA berechnet wird. Der maximale Steuersatz beträgt 32 %.
Wenn der CO2-Ausstoß eines Fahrzeugs 250 g / km überschreitet, erhöht sich die CO2-Emissionssteuer, die die Grenze von 250 g / km überschreitet, um 20 Euro pro Gramm CO2 / km. In den Jahren 2014, 2015 und 2016 werden auch Abzüge gemäß § 6 S. 3 der NoVAG vorgenommen. Daher wird zur Bestimmung des Steuersatzes folgende Formel verwendet:
(CO2-Emissionen in Gramm pro Kilometer minus 90 Gramm) geteilt durch fünf Rückstände (plus 20 Euro pro Gramm CO2 über 250 g / km).
Schlussfolgerungen:
- für Dieselautos 350 Euro, für andere Autos 450 Euro
- 2015 für alle Autos 400 Euro
- ab 2016 für alle Autos 300 Euro
Förderung alternativer Motoren
Die Förderung alternativer umweltfreundlicher Motoren wie Hybridmotoren, Motoren mit Biogas und Erdgas, Motoren mit Flüssiggas mit Kraftstoff E 85, Methan in Form von Erdgas / Biogas, Flüssiggas oder Wasserstoff erhöhte sich auf 600 Euro. Sie wurde am 31. Dezember 2015 zur Verfügung gestellt.
Steuerschuldner – Wer muss die Normverbrauchsabgabe bezahlen?
Um den Schuldner zu identifizieren, sollten mögliche Fakten gesondert bewertet werden.
Beim Kauf eines Fahrzeugs durch einen Einzelhändler bei einem Händler / Fahrzeughändler handelt es sich um eine gewerbliche Lieferung. In diesem Fall berechnet der Fahrzeughändler NoVA als Lieferant und liefert sie an das zuständige Finanzamt.
Im Falle eines innergemeinschaftlichen Erwerbs ist der lokale Empfänger die für die Zahlung der Steuer verantwortliche Person.
Bei der Erstgenehmigung ist die verantwortliche Person die Person, die für die Zahlung des Fahrzeugs verantwortlich ist. Wenn mehrere Personen zugelassen sind, haften sie gesamtschuldnerisch. Im Falle der Verwendung des Fahrzeugs in dem Land dürfen der Lizenzinhaber und der Benutzer des Fahrzeugs, sofern dies gemäß dem Transportgesetz gesetzlich zulässig ist, gemeinsam oder getrennt davon Gebrauch machen.
Bewertung, Herkunft und Zahlung der Steuer
Es ist zu unterscheiden, ob es sich bei den Verantwortlichen für die Zahlung, um einen Unternehmer (im Rahmen seines Geschäfts – in der Regel mit Fahrzeugen) oder um eine natürliche Person handelt.
Einzelpersonen
Für Nichtunternehmer (Privatpersonen) wird bei der Zulassung eines Fahrzeugs eine Steuerpflicht gemäß § 7 NoVAG erhoben. Eine interne Registrierung für den Selbstimport ist jedoch nur möglich, wenn NoVA bereits bezahlt wurde und die Genehmigung von der zuständigen Steuerbehörde eingeholt wird (Aktivierung in der Genehmigungsdatenbank).
Die Steuerbehörde ist örtlich für die Erhebung von Steuern in dem Gebiet verantwortlich, in dem der Steuerpflichtige seinen Wohnsitz, oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Die für die Zahlung der Steuer verantwortliche Person muss die Registrierung spätestens einen Monat nach Erhalt (Fälligkeitsdatum) beim Finanzamt einreichen und entrichten. Gleiches gilt für die Verwendung eines Autos in Deutschland, das nach dem Kraftfahrgesetz zulässig ist. NoVA-Schulden entstehen während der Übertragung in das Land.
Unternehmer
Wenn eine Steuerschuld immer am Ende eines Kalendermonats entsteht (im Falle der Lieferung, des Erwerbs des Eigenverbrauchs in der Gemeinschaft und einer Änderung der Nutzung durch die Wirtschaftsteilnehmer), wird die Steuer auf der Grundlage des Mehrwertsteuerverfahrens modelliert.
Der Steuerpflichtige muss einen Antrag (Formular Nr. 1 oder elektronisch über FinanzOnline) spätestens am 15. Tag des Kalendermonats nach der Entstehung der Steuerschuld einreichen, in dem der Steuerbetrag selbst berechnet wird.
Im Gegensatz zur Mehrwertsteuer hat NoVA nur einen Monat Vorregistrierung. Beispiel: für Januar 2019 ist der 15. März 2019 das Fälligkeitsdatum. Ihre eigene Steuer muss spätestens an diesem Tag bezahlt werden, d. h. am 15. Tag des nächsten Monats (= Frist).
Übergangsmaßnahmen
Für Verbrauchsmaterialien für Fahrzeuge (Motorräder oder Autos), die von Händlern und Übernahmen innerhalb der Gemeinschaft im Rahmen eines schriftlichen unwiderruflichen Kaufvertrages bis zum 16. Februar 2014 erworben wurden, kann der bis zum 28. Februar 2014 geltende Rechtsstatus gelten. Auslieferung des Autos vor dem 1. Oktober 2014
Importe von Gebrauchtwagen
Für gebrauchte Fahrzeuge (mehr als 6000 km ohne Wartung), die direkt aus dem Rest der Gemeinschaft eingeführt werden, gibt der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften, CJ C-402/09 (Ioan Tatu), an, dass der Mitgliedstaat keine Steuern zahlen muss.
Dies verhindert die Inbetriebnahme von in anderen Mitgliedstaaten gekauften Gebrauchtwagen und den Erwerb solcher Gebrauchtwagen mit gleichem Alter und Zustand auf dem Inlandsmarkt.
Die Steuerveranlagung basiert auf dem Datum, an dem das Fahrzeug zum ersten Mal in der Europäischen Union zugelassen wurde. Es berücksichtigt die Merkmale des Fahrzeugs, das zur Berechnung der Gebühr verwendet wurde. Ab dem 1. März 2014 werden gebrauchte Fahrzeuge aus anderen Mitgliedstaaten (anteilig) auf dieselbe Weise besteuert wie ein gebrauchter inländischer Gebrauchtwagen. Für Gebrauchtwagen aus einem Drittland sind die Kosten des Fahrzeugs zum Zeitpunkt der Überführung in das Land maßgeblich.
Fahrzeug-Leasing-Registrierung
Hier werden die Regeln für Fahrzeuge beschrieben, in denen NoVA unmittelbar nach einem Rechtsgeschäft in die Bemessungsgrundlage der Umsatzsteuer einbezogen wird (§ 6 Abs. 7 NoVAG).
Für das grenzüberschreitende Leasing unterliegen Leasingfahrzeuge auch der NoVA, auch wenn die Leasinggesellschaft eine Auslandsniederlassung hat.
Ausschlaggebend für die Entwicklung der Steuerschulden ist daher der Standort des Fahrzeugs und nicht der Standort der Leasinggesellschaft. NOVA wird nicht in die MwSt-Datenbank aufgenommen, wenn das Fahrzeug von einem Fahrzeughändler an eine Leasinggesellschaft geliefert wird.
Demzufolge unterliegen die Mietzahlungen jedoch vollständig der Mehrwertsteuer, sodass die Rückversicherungsgebühr 16,67 % des vom Fahrzeughändler des Leasingunternehmens berechneten NoVA-Betrags beträgt.
Darüber hinaus gilt diese Regel für die täglichen Rechte. Wenn das Fahrzeug bei der Registrierung durch den Händler besteuert wird, werden die Gesamtkosten für NoVA ohne Mehrwertsteuer bezahlt. Wenn das Fahrzeug mit voller Mehrwertsteuer an den Käufer verkauft wird, hat der Fahrzeughändler einen Anspruch an das Finanzamt in Höhe von 16,67 % der bezahlten NoVA.
Rücksendung gemäß § 12 NoVAG – Nova Rückerstattung/Rückzahlung
NoVA-Entschädigungen können nur auf Antrag innerhalb von fünf Jahren an das örtliche Finanzamt erstattet werden. Dieser Vorteil gilt, wenn:
- Das Fahrzeug kann aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht betrieben werden.
- Innerhalb von fünf Jahren ab dem Datum der Lieferung wurde dem inländischen Auto keine Zulassung erteilt
- Befreiung von der Steuer auf Fahrzeuge gilt für Mietwagen, Taxis und Hospitality-Fahrzeugen, Krankenwagen.
Eine Vergütung kann nur gezahlt werden, wenn der unmittelbar vorhergehende Erwerb eine steuerpflichtige Transaktion war. Der Schadensersatzanspruch ist in jedem Fall vom Empfänger zu stellen. Es ist jedoch nicht schädlich, Schadenersatz geltend zu machen, wenn die Leasinggesellschaft ausschließlich zur Finanzierung ansässig ist. .