Was macht die Regierung Österreichs 2019 neu?
Die neue österreichische Regierung wird dieses Jahr einige Änderungen im Bezug auf die Hochschullandschaft vornehmen, so stehen beispielsweise auch die Studiengebühren im Mittelpunkt. Darüber hinaus soll sich das neue Konzept der Finanzierung wesentlich von den wiedereingeführten Studiengebühren aus dem Jahre 2013 unterscheiden.
Der Grund für diese Änderung besteht darin, dass zum einen das aktuelle Konzept der Studiengebühren ausschließlich den Hochschulen zugutekommt und zum anderen, dass mithilfe des neuen Modells der Mangel an Fachkräften in Österreich bekämpft werden soll.
Insbesondere sollen mit der Einführung des neuen Studiengebühren-Modells auch junge Mediziner nach Österreich gelockt werden, da das neue Konzept Steuerersparungen verspricht.
Die ÖH (Österreichische Hochschülerschaft) wiederum ist nicht sonderlich begeistert von den Plänen der FPÖ (Freiheitliche Partei Österreichs) sowie ÖVP (Österreichische Volkspartei), so kommt es seit kurzem seitens der ÖH zu Protesten.
Nun stellt sich allerdings die Frage, wer denn nun überhaupt von der Neuregelung bezüglich der Studiengebühren betroffen ist und wie das Konzept grundlegend aussieht. Diese und viele weitere Fragen sollen daher im Folgenden geklärt werden.
Wie sieht es aktuell aus?
Mit dem Sommersemester von 2013 wurden erneut die Studiengebühren erhoben. Allerdings galten diese nur für bestimmte Personengruppen, so dass die Staatsbürger Österreichs davon ausgenommen wurden. Darüber hinaus wurden ebenfalls EU-, EWR-Bürger sowie Konventionsflüchtlinge von den Studiengebühren Österreichs befreit.
Grundsätzlich gilt die Befreiung für alle drei Personengruppen, doch darf es dabei zu keiner Überschreitung der Regelstudienzeit in Kombination mit zwei möglichen Toleranzsemestern kommen. Dabei spielt das Alter des Studierenden im Bezug auf die Regelung von 2013 keine Rolle.
Für wen ist die Zahlung der Studiengebühr Pflicht?
Für ausländische Studierende aus Drittstaaten (damit sind nicht die Studierenden aus dem EU- oder EWR-Raum gemeint) im Besitz von einer österreichischen Aufenthaltsgenehmigung gilt die Pflicht zur Zahlung der Studiengebühren.
Das heißt die Studierenden müssen knapp 726,72 Euro je Semester zahlen, das heißt in diesem Fall den doppelten Betrag. Darüber hinaus gelten in den meisten Fällen für ausländische Studierende aus Drittstaaten keine Rückerstattungs- sowie Erlassgründe.
Erlass der Studiengebühren, trotz Überschreitung der Studiendauer?
Es ist möglich, dass Studiengebühren erlassen werden, auch wenn die Studiendauer überschritten wurde. Allerdings sollte in diesem Fall mindestens einer der folgenden Punkte erfüllt werden:
- Aufgrund einer Schwangerschaft ist es der Studierenden nicht möglich das Studium für mehr als acht Wochen auszuüben
- Aufgrund einer Krankheit ist es der Studierenden / dem Studierenden nicht möglich das Studium für mehr, als acht Wochen auszuüben
- Bei Eltern: Wenn das eigene Kind bis zum siebten Lebensjahr bzw. bis zum Schuleintritt betreut werden muss
- Während des aktuellen Semesters bzw. des vorherigen Semesters wurde ein Selbsterhalterstipendium oder eine Studienbeihilfe bezogen
- Bei einer möglichen Behinderung mit mindestens fünfzig Prozent
- Wenn eine Österreichische Hochschülerschafts Funktion ausgeübt wird
Sollte der bzw. die Studierende berufstätig sein gilt folgendes: für den Erlass der Studiengebühren wird stets das Jahreseinkommen vom letzten Jahr begutachtet.
Zeigt das Einkommen daher nur das vierzehnfache von der vierwöchigen Geringfügigkeitsgrenze an, so ist der Erlass der Studiengebühren für beispielsweise das Sommer- bzw. Wintersemester von 2017 mit einem Jahreseinkommen aus 2016 von knapp 5.820,08 Euro möglich.
Wohingegen das Jahreseinkommen von 2017 zum Erlass der Studiengebühren für das Sommersemester 2018 knapp 5.959,80 Euro betragen muss. Mit dem Beginn des Wintersemesters von 2018 wurde dieses Modell allerdings vom österreichischen Verfassungsgerichtshof aufgehoben. Nun gilt entweder der Auszug aus den Steuerakten oder der Einkommensteuerbescheid als rechtmäßiger Nachweis.
Studierende im Zivil- oder Präsenzdienst von Österreich, die zwei bzw. mehr Monate für ihren Dienst während des Semesters aufbringen, können ihre Studien-beitragsfreie Zeit verlängern
Gleiche Regeln gelten während eines oder mehrere Auslandssemestern.
Zu beachten gilt allerdings, dass Belege wie beispielsweise das ärztliche Attest bei Krankheit, die Geburtsurkunde des Kindes oder der Behindertenpass nachzuweisen sind.
Welche Fristen gilt es zu beachten?
Zum Erlass der Studiengebühren muss ein Antrag an die jeweilige Hochschule/Universität gestellt werden. Dabei sind wiederum die Fristen von Sommer- bzw. Wintersemester zu beachten, so dass der Antrag rechtzeitig ankommt.
Wird keiner der oben genannten Punkte erfüllt, gilt es bei einer möglichen Verlängerung des Studiums, nachdem auch das 2. Toleranzsemester verstrichen ist, einen Betrag von 363,36 Euro pro weiteres Sommer- bzw. Wintersemester zu zahlen.
Die Zahlung der Studiengebühr sollte darüber hinaus pünktlich erledigt werden, ansonsten kommt es zur Exmatrikulation.
Bei pädagogischen Hochschulen in Österreich hingegen kommt es zum Erlass der Studiengebühren.
Welche Studiengebühren gelten in Fachhochschulen?
Generell variieren die Studiengebühren an österreichischen Fachhochschulen, so dass auch beispielsweise ein Betrag von knapp 363,36 Euro je Sommer- bzw. Wintersemester anfallen kann. Hierbei wird der zu zahlende Betrag von allen verlangt, egal welcher Staatsbürgerschaft man angehört und wie lange das Studium bereits dauert. Das heißt die Mehrheit, der an Fachhochschulen Studierenden sind davon betroffen.
Die Fachhochschulen wiederum von Burgenland, Johanneum, Oberösterreich, Vorarlberg sowie vom Verteidigungsministerium nehmen keinen Einzug bezüglich der Studiengebühren vor.
Führt man beispielsweise an der Fachhochschule oder Universität mehrere Studien durch, so kann es sein, dass die Studiengebühren mehrere Male zu entrichten sind.
Wie sehen die neuen Regeln für Studiengebühren aus?
Mit dem bisherigen Konzept der Studiengebühren geht eine hohe Komplexität einher, darüber hinaus gibt es auch viele Ausnahmefälle, in denen von einer Studiengebühr abgesehen werden kann.
In Folge dessen, will nun die neue Regierung das Modell der Studiengebühren weniger komplex gestalten, so dass der Weg einer Neuregelung geschaffen werden kann. So werden mit dem Wintersemester von 2018 / 2019 in ganz Österreich Studiengebühren eingefordert.
Dabei sind vor allem Langzeitstudenten, die zudem einem Beruf nachgehen, betroffen. Das heißt es handelt sich hierbei um eine Personengruppe von knapp 25.000 bis 30.000 Studenten die von der Neuregelung betroffen ist.
Allerdings kam es noch zu keiner Gesetzes-Verabschiedung, da das Vorhaben zur Neuregelung der Studiengebühren noch in der Planung ist. Anzumerken gilt wiederum, dass mit einer hohen Wahrscheinlichkeit ein solches Gesetz in Österreich verabschiedet wird.
Was ist unter den neuen Studiengebühren zu verstehen?
Das Modell der Neuregelung im Bezug auf die Studiengebühren hat es bis vor kurzem noch nicht so auf diese Art gegeben. Was man allerdings sagen kann ist, dass die Studiengebühren erst mit dem Beginn des dritten Semesters anfallen. Das heißt die ersten beiden Semester können als eine Art Orientierungsphase angesehen werden, in welcher man keine Studiengebühren zu zahlen hat.
Des Weiteren sieht die österreichische Regierung mit dem Konzept der Neuregelung vor, nicht mehr nur die Hochschulen in finanzieller Hinsicht mithilfe der Studiengebühren zu unterstützen, sondern vielmehr den in Österreich herrschenden Fachkräftemangel zu bekämpfen. So dass insbesondere Mediziner mit dem später eintretenden Steuerboni ins Land gelockt werden sollen.
Welche Höhe können die neuen Studiengebühren einnehmen?
Im Grunde soll eine Studiengebühr für jedes Sommer- bzw. Wintersemester von knapp fünfhundert Euro anfallen. Zusammenfassend lässt sich der Plan der Regierung aus FPÖ und ÖVP folgendermaßen darstellen:
Zum einen werden die Studiengebühren erst mit dem Beginn des dritten Semesters erhoben, so dass die ersten beiden Semester als Orientierungsphase dienen kann. Zum anderen ist ein Betrag für jedes Semester von ca. fünfhundert Euro geplant. Mithilfe eines Steuerbonus im Bezug auf Berufsanfänger soll es zur Verrechnung der Studiengebühren kommen.
Das Ziel der Regierung ist letzten Endes mithilfe der Neuregelung den Fachkräftemangel zu minimieren.
Welche Kritik äußerte sich bereits gegenüber dem neuen Modell?
Sowohl die ÖH als auch die Parteien der Opposition haben sich klar gegen die Neuregelung ausgesprochen. Da es ihrer Ansicht nach zu einer möglichen Schieflage im sozialen Bereich kommen könnte. Denn den Studierenden aus Familien mit schwächerem Einkommen wird durch die Einführung des neuen Konzepts der Weg ins Studium damit deutlich erschwert.