Die Selbstständigkeit und die Gründung eines eigenen Unternehmens kann für viele Personen die Erfüllung eines eigenen Traums sein. Sie können vollkommen selber Entscheidungen treffen und müssen Ihre Produktivität nicht mehr jemand anderes zur Verfügung stellen. Damit einher geht natürlich auch eine höhere Verantwortung und auch der zusätzliche Stress sollte nicht verachtet werden.
Allerdings besteht auch die Möglichkeit, dass das Unternehmen erfolgreich wird und die Verdienstmöglichkeiten wesentlich besser sind als im regulären Angestelltenverhältnis.
Interessieren Sie sich selber für die Gründung eines Unternehmens in Österreich, wissen aber noch nicht so recht wo Sie anfangen müssen und was es alles zu beachten gibt?
Dann erhalten Sie hier einen Ratgeber mit den verschiedenen Möglichkeiten, die Ihnen bei der Unternehmensgründung in Österreich offen stehen. So können Sie sich selber den Traum verwirklichen und mit Ihrer eigenen Geschäftsidee das Geld verdienen.
Vor- und Nachteile der Selbstständigkeit
Bevor Sie allerdings den Schritt in die Selbstständigkeit wagen, sollten Sie genau planen, ob dieser Schritt für Sie der Richtige ist. Denn die Selbstständigkeit hebt sich vom Angestelltenverhältnis stark ab. Oftmals wird es als sehr erstrebenswert gesehen, ein Unternehmen zu gründen und selbstständig zu sein, doch hinter jedem Unternehmen steckt auch eine Menge Arbeit, die nicht immer gesehen wird.
So müssen Sie sich im Klaren darüber sein, dass Sie in Zukunft keine geregelte 40 Stunden pro Woche mehr arbeiten werden. Vielmehr werden Sie regelmäßig 60 Stunden pro Woche und noch mehr arbeiten müssen, damit die Selbstständigkeit den notwendigen Profit abwirft.
Gerade die Anfangszeit ist mit zahlreichen Entbehrungen verknüpft. So müssen Sie nicht nur viel Arbeit und Zeit in die neue Unternehmung investieren, sondern auch finanzielle Mittel.
Dies bedeutet, dass gerade in der Anfangszeit das Privatleben deutlich zurückstecken muss und Sie sich einschränken müssen.
Wenn Sie bereits eine eigene kleine Familie haben, kann dies eine hohe Belastung darstellen. Der Stress kann sich nicht nur negativ auf Ihr Wohlbefinden auswirken, sondern im schlimmsten Fall sogar zu einem Krankheitsfall werden. Und eine Krankheit können Sie sich eigentlich nicht erlauben, denn während Ihres Ausfalls muss das Unternehmen weiter geführt werden.
Um sich gegen solch einen Schaden abzusichern, sollten Sie eine Arbeitsausfallversicherung abschließen. Damit haben Sie wenigstens den Fall abgesichert, dass Sie aufgrund einer Krankheit nicht mehr dem Unternehmen zur Verfügung stehen.
Ebenfalls müssen Sie sich im Klaren darüber sein, dass Sie als Verantwortlicher auch fähig sein müssen ein Team zu leiten. Sie müssen nicht nur das nötige Fachwissen mitbringen, sondern über vielseitige Talente verfügen.
Stehen Sie diesen Herausforderungen positiv gegenüber, dann haben Sie mit der Selbstständigkeit die Möglichkeit ein wirtschaftlich gesundes Unternehmen aufzubauen. Sie sind Ihr eigener Chef und müssen nicht mehr die unliebsamen Aufgaben für jemand anderes erledigen. Reizen Sie diese Aufgaben und gehen Sie davon aus, dass Sie diese bewältigen können, sollten Sie es riskieren und ein Unternehmen gründen.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
In Österreich und allgemein in der EU sind die Voraussetzung für eine Neugründung eines Unternehmens sehr gering. Sie müssen das Mindestalter von 18 Jahren erfüllen und eine österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder EU-Bürger sein.
Für die Neugründung ist zudem wichtig, ob Sie vorher schon ein Mal ein Unternehmen geführt haben. Ist dieses Konkurs gegangen oder liegt ein Insolvenzfall vor, der in der Insolvenzdatei wiederzufinden ist, dann bestehen Einschränkungen bei der Neugründung und unter Umständen sind Sie nicht dazu fähig ein neues Unternehmen in Österreich gründen zu können.
Eine weitere Voraussetzung ist, dass Sie strafrechtlich bisher nicht in Erscheinung getreten sind. Als Grenzen werden hier eine Verurteilung mit einer Freiheitsstrafe von drei Monaten oder die Geldstrafe in Höhe von mehr als 180 Tagessätzen angesehen.
Sind Sie also österreichischer Staatsbürger, älter als 18 Jahre und haben weder eine strafrechtliche Verurteilung noch einen Insolvenzfall, dann steht es Ihnen frei ein Unternehmen zu gründen.
Die Anmeldung des Gewerbes
Falls Sie Fragen zur Neugründung eines Unternehmens haben, dann können Sie sich an die zuständige Wirtschaftskammer wenden. Diese werden Ihre gewerberechtliche Fragen beantworten und Sie bei der Neugründung unterstützen.
Gerade hinsichtlich verschiedener Versicherungen wird Ihnen die Wirtschaftskammer weiterhelfen können. Hierbei geht es vor allem um die Auswirkungen der Unternehmensgründung auf die Kranken-, Pensions- und Unfallversicherung. Denn als Selbstständiger muss Ihnen bewusst sein, dass Sie sich um diese Versicherungen nun selber kümmern müssen und nicht mehr der Arbeitgeber einen Teil der Kosten übernimmt.
Haben Sie zudem nicht das notwendige Startkapital, dann gibt es in jedem Bundesland bestimmte Anlaufstellen, die für Sie als Unternehmensgründer interessant sein können. Bei der Wirtschaftskammer werden Sie ebenfalls eine Auskunft dazu erhalten, ob Sie für eine bestimmte Förderung infrage kommen. Vielleicht gibt es für Sie Mittel im Rahmen der Jungunternehmer Förderung oder es gibt andere Förderprogramme, die Sie unterstützen können?
Die Wirtschaftskammer wird Sie dabei beraten und wenn Sie einen durchdachten Businessplan vorlegen können, werden Sie die Entscheidungsträger hoffentlich von Ihrer Idee überzeugen können.
Die letztliche Anmeldung des Gewerbes ist ein einfacher Schritt. Im Detail ist dieser aber von Ihrem Standort und der Bezirksverwaltungsbehörde abhängig.
Für die Anmeldung brauchen Sie nur wenige Daten, dazu gehören Ihre persönlichen Angaben, wie Name, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit und Ihr Wohnort. Neben den persönlichen Angaben müssen Sie die exakte Bezeichnung des Gewerbes festlegen, sowie den Standort.
Danach müssen je nach Unternehmensform noch die unterschiedlichen Dokumente eingereicht werden. Als Einzelunternehmer müssen Sie zum unter Anderem den Reisepass und die Heirats- bzw. Scheidungsurkunde einreichen.
Zudem müssen Sie die Unterscheidung in freie und reglementierte Gewerbe in Österreich beachten. Für die Selbstständigkeit in einem reglementierten Gewerbe müssen Sie einen besonderen Befähigungsnachweis vorlegen. Dies kann zum Beispiel eine Meisterprüfung sein. Verfügen Sie nicht über diesen Befähigungsnachweis, können Sie auch einen Geschäftsführer bestellen, der diese Voraussetzung erfüllt. Allerdings muss dieser auch mehr als 20 Stunden in der Woche im Unternehmen tätig sein.
Die verschiedenen Unternehmensformen
Bei der Gründung ist eine wichtige Entscheidung, für welche Unternehmensform Sie sich entscheiden. Hier gibt es teils sehr große Unterschiede und im weiteren Verlauf der Selbstständigkeit hat dies große Auswirkungen.
Das Einzelunternehmen
Wenn Sie an der Gründung eines kleinen Unternehmens interessiert sind, dann wird das Einzelunternehmen die beste Möglichkeit für den Einstieg in die Selbstständigkeit darstellen. Das Einzelunternehmen ist in Österreich die meist verwendete Rechtsform. Hierbei betreibt der Inhaber das Unternehmen selbstständig, Sie können aber auch Arbeitnehmer beschäftigen.
Die Gründung erfolgt mit der Gewerbeanmeldung und es werden keine finanziellen Mittel vorausgesetzt. Allerdings haften Sie als Einzelunternehmer mit Ihrem gesamten Betriebs- und Privatvermögen. Als Vorteil daraus ergibt sich, dass die Kreditwürdigkeit relativ hoch ist und Sie einfacher an Darlehen für Ihr Unternehmen gelangen.
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Möchten Sie die Haftung einschränken, dann können Sie eine Kapitalgesellschaft, wie die GmbH, gründen. Hierbei wird die Gesellschaft als eigenständige juristische Person anerkannt. Sie kann sowohl Verbindlichkeiten eingehen, als auch selber als Kläger auftreten.
Als Stammkapital muss ein Betrag in Höhe von 35.000 Euro eingebracht werden. Bei der Gründung muss die Hälfte des Betrags bereits eingezahlt werden.
Der Vorteil dieser Rechtsform ist, dass Sie nicht mit Ihrem Privatvermögen haften. Allerdings müssen Sie ein gewisses Startkapital mitbringen und die Kreditwürdigkeit wird nicht immer als sehr hoch eingestuft.
Die offene Gesellschaft
Als Alternative zur Einzelunternehmung können Sie auch eine Offene Gesellschaft gründen, wenn mehrere Personen das Unternehmen führen sollen. Die Offene Gesellschaft besteht aus zwei oder mehr Gesellschaftern, die uneingeschränkt, solidarisch und persönlich haften.
Zur Gründung wird ein Gesellschaftsvertrag benötigt. Dieser wird in Schriftform aufgesetzt und eine Eintragung in das Firmenbuch ist notwendig.
Aufgrund der einfachen Regelungen zur Gründung ist diese Unternehmensform ebenfalls sehr beliebt, wenn mehrere Gesellschaft am Unternehmen beteiligt sein sollen.