Durch einen Lohnsteuerausgleich, dieser wird auch häufig als Arbeitnehmerveranlagung (ANV) bezeichnet, holt man sich das Geld vom Finanzamt zurück, welches man im letzten Jahr in Form von Steuern zu viel bezahlt hat.
Wenn der Lohnzettel beim Finanzamt vorliegt, dann kann der Steuerausgleich rückwirkend für fünf Jahre durchgeführt werden.
Der Lohnsteuerausgleich ist dann möglich, wenn der Jahreslohnzettel beim Finanzamt aufliegt. Normalerweise geschieht dies zwischen Januar und Februar im nachfolgenden Jahr. Hierbei ist jeder Arbeitgeber verpflichtet den Jahreslohnzettel bis spätestens Ende Februar einzureichen.
Die Arbeitnehmerveranlagung kann höchstens fünf Jahre rückwirkend kalkuliert werden. Hierbei besteht die Möglichkeit, dies online oder beim Finanzamt zu machen. Seit Beginn des Jahres wird die antragslose Arbeiternehmerveranlagung in Österreich automatisch durchgeführt. Es ist ratsam, sich über die Durchführung und die Voraussetzung des Steuerausgleiches zu informieren.
Steuerausgleich beim Finanzamt durchführen
Die Lohnsteuer wird kalkuliert, als hätte man über das gesamte Jahr jeden Monat das Gleiche verdient. Falls das Einkommen, beispielsweise durch einen Berufswechsel, geschwankt hat, dann zahlt es sich aus eine Veranlagung durchzuführen.
Die antragslose Arbeitnehmerveranlagung
Eine antragslose Arbeitnehmerveranlagung erfolgt, seit diesem Jahr automatisch durch das Finanzamt. Hierfür muss kein Formular eingereicht werden. Das zu viel bezahlte Geld wird anschließend vom Finanzministerium auf das Konto überwiesen.
Eine antragslose Lohnsteuerausgleich erfolgt automatisch, wenn im Vorjahr keine Kosten für Werbung, Sonderausgaben sowie außergewöhnliche Belastungen eingereicht wurden.
Zudem erfolgt sie erst, wenn keine Veranlagung für das vorige Jahr bis spätestens Ende Juni durchgeführt wurde. Prinzipiell gilt, dass lohnsteuerpflichtige Einkünfte vorliegen müssen.
Wenn eine Pflichtveranlagung vorgesehen ist, oder wenn zwei Dienstverhältnisse aufrecht gewesen sind, kann ein Steuerausgleich nicht antragslos ausgeführt werden. In solchen Fällen muss man das Formular L1 beim Amt einreichen.
Sollte man mit der antragslosen Veranlagung nicht einverstanden sein. Dann kann man den automatischen Steuerbescheid innerhalb der Frist ablehnen. Folglich wird dieser durch einen manuell durchgeführten Steuerausgleich ersetzt.
Arbeitnehmerveranlagung mit Antrag
Es ist zu empfehlen, denn Lohnsteuerausgleich immer vorab online zu berechnen. Wenn man herausfindet, dann man etwas nachzahlen muss, kann man anschließend darauf verzichten, einen Steuerausgleich für dieses Jahr durchzuführen.
Lohnsteuertabelle 2019
Nachfolgend ist die Lohnsteuertabelle 2019 nach dem Jahreseinkommen aufgelistet:
- Einkommen bis 11.000 € – 0 % Steuern
- Einkommen von 11.000 € bis 18.000 € – 25 % Steuern
- Einkommen von 18.000 € bis 31.000 € – 35 % Steuern
- Einkommen von 31.000 € bis 60.000 € – 42 % Steuern
- Einkommen von 60.000 € bis 90.000 € – 48 % Steuern
- Einkommen von 90.000 € bis 1.000.000 € – 50 % Steuern
- Einkommen über 1.000.000 € – 55 % Steuern
So wird der Steuerausgleich durchgeführt
Zuerst wird der Jahreslohnzettel dem Finanzamt vorgelegt. Anschließend wird die Summe der Rückerstattung bzw. Nachzahlung kalkuliert. Danach kann man das Formular direkt beim Amt oder online ausfüllen und einreichen. Am Ende bekommt man entweder Geld auf das Konto ausgezahlt oder man muss Geld nachzahlen.
Bei Selbstständigen und Freiberuflern kommt keine antragslose Steuererklärung infrage, da sie in die Pflichtveranlagung fallen. Diese Arbeitergruppen müssen eine Einkommenssteuererklärung pro Jahr einreichen. Zudem müssen Arbeitnehmer eine Steuererklärung vorlegen, wenn man vom Finanzamt dazu aufgefordert werden. Darin wird ein Lohnsteuerausgleich berücksichtigt.
Geld vom Finanzamt retour bekommen
Generell kann man sagen, dass sich der Lohnsteuerausgleich fast immer lohnt. So kann man sich Geld vom Finanzamt zurückholen:
Antragsveranlagung und Pflichtveranlagung
Pflichtveranlagungen bedeutet, dass man durch mehrere Bezüge verpflichtet ist, eine Arbeitnehmerveranlagung durchzuführen. Das heißt, dass man im Folgejahr einen Lohnsteuerausgleich für das vorherige Jahr durchführen muss.
Die Antragsveranlagung ist hingegen freiwillig. Man kann also selbst entscheiden, ob man eine Arbeitnehmerveranlagung einbringt und durchführen möchte.
Es ist ratsam zuerst einen online Test-Antrag zu berechnen, dadurch erfährt man, wie viel Geld man bekommen könnte oder man zahlen müsste. Wenn man mehr Geld zahlen muss, als was man zurückbekommen würde, dann sollte man für dieses Jahr auf eine freiwillige Arbeiternehmerveranlagung verzichten. So ist es möglich, beim Finanzamt Geld zu sparen.
Generell hat man fünf Jahre Zeit einen Steuerausgleich zu machen, doch man sollte sich nicht so lange Zeit lassen. Das Finanzamt sowie Bundesministerium für Finanzen haben für die Bearbeitung sechs Monate Zeit. Das heißt, je früher man den Antrag einbringt, desto schneller bekommt man sein Geld.
Formulare – Wo finde ich das Formular für den Lohnsteuerausgleich 2018/2019 in Österreich?
Für den Steuerausgleich benötigt man das Formular L1. Für weitere Zusatzbeträge oder Absetzbeträge benötigt man möglicherweise weitere Formulare. Diese kann man entweder online oder im Finanzamt finden.
Dauer der Arbeitnehmerveranlagung
Nach dem der Antrag eingereicht wurde, stellt man sich die Frage: „Wie lange wird das Finanzamt für die Bearbeitung brauchen?“ bzw. „Wie lange muss ich auf den Bescheid warten?“. Prinzipiell werden sämtliche Anträge und Bescheide der Reihe nach bearbeitet. Das bedeutet, dass man zwischen Januar und März mit sehr langen Wartezeiten rechnen muss.
Antrag zurückziehen
Nach der Einreichung hat man einen Monat Zeit die Arbeiternehmerveranlagung zurückziehen zu lassen, wenn das Ergebnis des Bescheides negativ sein sollte und es sich hierbei um einen freiwilligen Antrag handelt.
Das heißt, dass wenn man Einkommenssteuer an das Amt zahlen müsste, kann man innerhalb eines Monats einen Einspruch einlegen. Sollte es sich bei dem Antrag um einen Pflichtantrag handeln, dann muss man die Einkommenssteuer nachzahlen.
Jahreslohnzettel fehlt – Was jetzt?
Wenn der Jahreslohnzettel nicht bis spätestens Ende Februar beim Finanzamt einging, dann ist es nicht möglich, einen Lohnsteuerausgleich durchzuführen. So etwas kann passieren, wenn der Arbeitgeber in der Zwischenzeit Insolvenz beantragt hat. In solchen Fällen ist der Masseverwalter dafür zuständig den Jahreslohnzettel zu übermitteln.
Sollte der Arbeitgeber oder Masseverwalter dieser Pflicht nicht nachkommen, dann sollte man zunächst den Arbeitgeber bzw. den Masseverwalter daran erinnern. Sollte der Lohnzettel auch weiterhin nicht eingereicht werden, dann muss man das zuständige Arbeitsamt darüber schriftlich informieren. Anschließend kann das Finanzamt weitere Maßnahmen durchführen und den Lohnzettel für das jeweilige Jahr selbst erstellen. Danach kann man seinen Lohnsteuerausgleich durchführen.
Bei einem Lohnsteuerausgleich wird der Verdienst für das ganze Jahr so berechnet, als würde man jeden Monat gleich viel verdienen. Wenn man innerhalb des Jahres den Job gewechselt hat bzw. eine Lohnerhöhung erhalten hat, dann wird die Steuer neu kalkuliert. In solchen Fällen zahlt sich der Ausgleich durchaus aus.
Gewöhnlicherweise bekommt man durch einen Steuerausgleich eine Lohnsteuergutschrift, welche direkt auf das Konto überwiesen wird. Wenn man neben einer Erwerbstätigkeit einer Selbstständigkeit nachgeht, dann muss man dies dem Finanzamt melden. Danach kann die Steuergutschrift auf dem Steuerkonto gutgeschrieben werden. Man kann selbst entscheiden, ob die Gutschrift auf dem Steuerkonto bleibt oder man das Geld auf das Konto überweisen lässt.