Wie funktioniert die Überprüfung nach § 57?
Wenn eine Überpüfung nach § 57 ansteht, dann müssen die Verbraucher den gültigen Zulassungsschein in Original vorlegen. Es reicht nicht aus, wenn der gültige Zulassungsschein als Kopie vorgezeigt wird.
Die Behörden wollen die Papiere sehr genau überprüfen und benötigen deshalb alle notwendigen Unterlagen und Zulassungsscheine in Original.
Wenn die Verbraucher keinen Zulassungsschein besitzen, dann müssen sie eine EG – Übereinstimmungsbescheinigung vorzeigen. Die EG – Übereinstimmungsbescheinigung muss über ein Wasserzeichen sowie ein farbige Grafik verfügen, damit das Dokument als eine Original-Unterlage akzeptiert werden kann.
Wenn das Wasserzeichen oder die farbige Grafik fehlen, dann gehen die Behörden automatisch von einer Fälschung des Dokuments aus. In diesem Fall kann die EG – Übereinstimmungsbescheinigung nicht akzeptiert werden und die Behörden müssen den Fahrzeughalten ohne zulässigen Zulassungsschein melden.
Die Bürger, welche mit einem LKW oder einem Traktor unterwegs sind und dabei die Höchtgeschwindigkeit von 50 km/h nicht überschreiten dürfen, können einen gültigen Typenschein mitbringen.
Der Typenschein muss auf den LKW oder den Traktor ausgestellt sein und Genehmigung des Fahrzeugs enthalten. Außerdem darf der Typenschein auch für Fahrzeuge, welche im Ausland hergestellt wurden, vorgezeigt werden.
Nachdem die Verbraucher alle notwendigen und gültigen Unterlagen bei der Behörde abgegeben haben, werden diese überprüft und kontrolliert. Wenn offene Fragen entstehen sollten, dann werden die Fahrzeughalter von den Behörden nochmals kontaktiert. In diesem Fall können die Bürger die fehlenden oder fehlerhaften Unterlagen nachreichen.
In der Regel sind die Hersteller der Fahrzeuge für die richtige und vollständige Ausstellung der Typenscheine verantwortlich. Bei Fahrzeugen, welche als Einzelanfertigung hergestellt werden, können spezielle Einzelgenehmigungen ausgestellt werden.
Die Einzelgenehmigung muss in richtigen und gültiger Form vorliegen und kann bei den Behörden vorgezeigt werden. Die Bürger aus Österreich, die LKWs oder Anhänger als Sonderanfertigungen besitzen, müssen über die so genannte Einzelgenehmigung für diese Fahrzeuge verfügen.
Wenn die Einzelgenehmigung nicht eingereicht werden kann, weil sie verloren gegangen ist, dann können die Fahrzeughalter einen Auszug aus der Genehmigungsdatenbank mitbringen und bei den Behörden vorlegen. Mit diesem Auszug kann die Genehmigung des Fahrzeugs nachgewiesen werden.
Wenn die Bürger aus Österreich spezielle Veränderungen an den Fahrzeugen vornehmen oder durchführen lassen wollen, dann müssen sie zusätzlich zu Genehmigungsschreiben einen Zulassungsschein hinzufügen. Außerdem müssen beide Dokumente dann vorgezeigt werden, wenn ein Fahrzeug mehr als 3500 kg wiegt.
Bei historischen Fahrzeugen wurden die Gesetze verschärft. Die Fahrzeughalter müssen in diesem Fall auf jeden Fall die Genehmigungsunterlagen vorzeigen können. Außerdem müssen zusammen mit den Genehmigungsunterlagen aktuelle Protokolle über zurückgelegte Strecken vorgezeigt werden.
Die Verbraucher müssen in diesen Fahrtenbüchern auch die Anlässe und Ziele der Fahrten aufzeichnen und schlüssig darstellen können.
Die Behörden überprüfen die angefertigten Protokolle und Fahrtenbücher sehr genau und kommen bei offenen Fragen gerne auf die Fahrzeughalter zu. Die Verbraucher müssen mit Fragen rechnen, wenn sie keine eindeutigen Protokolle angefertigt haben oder Probleme mit der aktuellen Aufzeichnung der Fahrtenbücher hatten.
Wie viel müssen die Bürger aus Österreich für ein Pickerl bezahlen?
Die Verbraucher aus Österreich können im Jahr 2019 mit Pickerl Kosten zwischen 50 Euro und 100 Euro rechnen. Zudem hängen die Kosten für eine § 57 Überprüfung vor der jeweiligen Werkstatt ab.
Manche Werkstätten und Auto-Clubs bieten den Bürgern spezielle Angebote an. Die Verbraucher sollten die Angebote miteinander vergleichen und sich dann für eine Werkstatt entscheiden.
Beim ARBÖ sowie dem ÖAMTC werden die § 57 Überprüfungen in der Regel zu günstigen Preisen durchgeführt. Eine Anfrage oder die vorherige Anmeldung kann sich jedoch für die Fahrzeughalter lohnen.
Wenn bei der § 57 Überprüfung Mängel am Fahrzeug festgestellt werden, dann müssen die Verbraucher für die notwendige Reparatur des Fahrzeugs aufkommen. In diesem Fall müssen die Bürger aus Österreich mit einer größeren Summe rechnen. Die Fahrzeughalter sollten sich am besten vorab informieren und nach den genauen Kosten für die Reparatur fragen.
Kann die Überprüfung durch eine professionelle Autowerkstatt das Pickerl ersetzen?
Die Verbraucher aus Österreich sollten ihre Fahrzeuge in regelmäßigen Abständen zur Autowerkstatt bringen. Vor Ort können die qualifizierten Fachkräfte nachschauen, ob eventuelle Mängel entstanden sind, welche durch eine Reparatur behoben werden können.
Diese Vorgehensweise wird auch von den Herstellern der Fahrzeuge empfohlen, um das richtige Funktionieren des Fahrzeugs gewährleisten zu können. Dennoch müssen die Verbraucher aus Österreich selbst entscheiden, ob die ihre Fahrzeuge regelmäßig in einer Werkstatt überprüfen und reparieren lassen wollen. Sie können es freiwillig tun, sind jedoch gesetzlich nicht dazu verpflichtet.
Der jährliche Werkstatt Besuch bzw. die Pickerl-Überprüfung ist gesetzlich vorgeschrieben und muss von allen Fahrzeughaltern durchgeführt werden. Mit der regelmäßigen Überprüfung und Wartung wird die Herstellergarantie verlängert. Wenn die Fahrzeuge in regelmäßigen Abständen in den Werkstätten kontrolliert werden, dann können sie auch länger genutzt werden.
Die Verbraucher können die freiwillige Wartung des Fahrzeugs mit dem jährlichen Werkstatt Besuch kombinieren. Es wäre jedoch von Vorteil, wenn das Fahrzeug mehrmals im Jahr in einer Werkstatt überprüft und gewartet wird. Nur so können vorhandene Mängel schnell entdeckt und behoben werden. Je größer der Defekt am Fahrzeug ausfällt, desto mehr müssen die Bürger dafür bezahlen.
Wann muss ein Pickerl durchgeführt werden?
Die Bürger aus Österreich müssen ihre Fahrzeuge regelmäßig in einer Werkstatt überprüfen und warten lassen. Der Zeitpunkt für eine Pickerl – Überprüfung kann den Zulassungspapieren entnommen werden.
Die Verbraucher, welcher über einen Anhänger, eine Zugmaschine, einen Motorkarren oder ein ähnliches Fahrzeug mit einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/H besitzen, sind von der regelmäßigen Pickel-Überprüfung befreit.
In der 3-2-1 Regelung wurde gesetzlich vorgeschrieben, dass die Fahrzeughalter das Fahrzeug drei Jahre nach der Erstzulassung einer Pickerl – Überprüfung unterziehen müssen.
Dann müssen sie das Fahrzeug ab dem fünften Jahr der Erstzulassung jedes Jahr in der Werkstatt überprüfen und warten lassen.
Die historischen Fahrzeuge müssen alle zwei Jahre in der Werkstatt kontrolliert und gewartet werden. Die Kfz Anhänger müssen jedes Jahr eine Pickel-Überprüfung durchlaufen.
Welche Arten der Auto-Pickerl gibt es?
- Das Pickerl setzt sich in der Regel aus einer Plakettennummer, dem Kennzeichen und dem Datum für die zukünftige Überprüfung zusammen.
- Die Anhänger, Elektro-Fahrzeuge, Dieselfahrzeuge, PKW, Anhänger und LKW mit Benzinmotor werden mit einem weißen Pickerl ausgestattet.
- Aber auch Mopeds, welche über eine Typengenehmigung verfügen, erhalten ein weißes Pickerl. Die grünen Pickerl werden an die andere Fahrzeuge ausgegeben.
Ich habe kein gültiges Pickerl – Wie hoch sind die Strafen?
Wenn die Verbraucher mit einem Fahrzeug unterwegs sind, welches kein gültiges Pickerl enthält, dann können sie mit hohen Strafen rechnen. Wenn dieses Fahrzeug in eine Kontrolle gerät, dann kann eine Geldstrafe bis zu 2180 Euro verhängt werden.
Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich tatsächlich um den Fahrzeughalter handelt oder nicht. Jeder Bürger ist in Österreich dazu verpflichtet, auf ein gültiges Pickerl im Fahrzeug zu achten.
Wenn es keine gültige Pickerl – Überprüfung gegeben hat, dann dürfen die Bürger auch nicht mit diesem Fahrzeug fahren, da sie sie anderen Autofahrer und sich selbst gefährden.
Wenn die Bürger mit einem Fahrzeug ohne gültige Pickerl – Überprüfung unterwegs sind und dabei einen Unfall verursachen, dann müssen sie selbst für den entstandenen Schaden aufkommen. Der Versicherungsschutz muss in diesem nicht eingreifen, so dass die Verbraucher die Unfallkosten in voller Höhe selbst tragen und bezahlen müssen.
Die Pickerl – Überprüfung ist dazu da, damit entstandene Mängel und Fehler am Fahrzeug schnell erkannt und sofort behoben werden können. Wenn der Fahrzeughalter die Pickerl – Überprüfung nicht wahrnimmt, dann behindert er auch die Reparatur des Fahrzeugs. Die Verbraucher sollten also die regelmäßige TÜV-Überprüfung sehr ernst nehmen.