Die Freien Berufe unterliegen in Österreich keiner Gewerbeordnung.
Sie müssen also nicht als ein Gewerbe angemeldet werden. Viele freie Berufe können im Gesundheitswesen, in der Wirtschaft, der Technik und im juristischen Bereich gefunden werden.
Außerdem sind kreative Menschen sowie Publizisten oft als Freiberufler tätig. Die Freiberufler sind sozialversicherungspflichtig und müssen in die gesetzliche Krankenkasse einzahlen.
Sie können sich auch nach dem Freiberuflich-Selbstständigen Gesetz versichern lassen. Das Einkommen der Freiberufler kann von Berufsbild zu Berufsbild stark schwanken.
Welche Voraussetzungen sollten die Freiberufler beachten?
Die Freiberufler benötigen in der Regel keinen Gewerbeschein, müssen sich jedoch beim Finanzamt anmelden lassen. Das Finanzamt entscheidet am Ende, ob für die ausgeführte Tätigkeit eine Gewerbeanmeldung benötigt wird oder nicht.

WIchtig: Je nach Beruf gelten individuelle Regelungen für Freiberufler – Informieren kann man sich z.B. bei der WKO
Stockfoto-ID: 239857108
Copyright: photosvit/Bigstockphoto.com
Die Freiberufler arbeiten selbstständig und eigenverantwortlich. Sie müssen sich regelmäßig selbst um neue Aufträge, Kunden und Patienten kümmern. Um einen freiberuflichen Beruf ausüben zu können, müssen die Bürger über schöpferische Begabungen verfügen oder entsprechende Qualifikationen und Abschlüsse vorweisen. In Österreich kann ein Bürger erst dann zum Freiberufler werden, wenn dieser seinen Berufssitz in Österreich hat. Bei manchen Berufsbildern müssen die Bürger entsprechende Abschlüsse und Nachweise vorlegen, um als Freiberufler anerkannt zu werden.
Welche weiteren Voraussetzungen müssen berücksichtigt werden?
Wenn eine Ausbildung im Ausland abgeschlossen wurde, dann müssen Nostrifikationsbescheide mit abgeschlossener Ergänzungsausbildung vorgelegt werden.
Die EU-Bürger können auch entsprechende Zulassungsbescheide für die abgeschlossene Ausbildung vorzeigen. Wenn ein Bürger im Gesundheitsdienst tätig sein will, dann er ein ärztliches Attest über die gesundheitliche Eignung beantragen und anschließend vorzeigen.
Alle Freiberufler müssen einen Auszug aus dem Strafregister berücksichtigen. Wenn der freie Beruf erst begonnen wurde, dann können die Bürger einen Antrag auf eine Begünstigung stellen. Wenn diese Begünstigung erfolgreich beantragt und vorgelegt wurde, dann müssen die Freiberufler bei der Anmeldung keine Verwaltungsabgaben bezahlen.
Welche klassischen Freiberufler gibt es in Österreich?
Zu den klassischen freien Berufen in Österreich zählen Hebammen, Masseure, Journalisten und Designer. Außerdem sind viele Freiberufler im Gesundheitswesen tätig. Dazu gehören zum Beispiel Humanmediziner, Tierärzte und Heilmasseure. Die Apotheker sind auch im Verkauf tätig, so dass sie nicht immer als Freiberufler anerkannt werden.
Im juristischen Bereich sind oft Rechtsanwälte und Notare als Freiberufler tätig.
- Zur Wirtschaft zählen die Buchhalter, Sachverständige und Steuerberater, welche freiberuflich arbeiten können.
- Zum kreaitven Bereich zählen Musiker, Schauspieler, Designer, Schriftsteller, Dolmetscher und Journalisten.
- Im technischen Bereich arbeiten Ingenieure und Architekten freiberuflich.
Was sind die neuen Selbstständigen?
Bei den neuen Selbstständigen handelt es sich um eine bestimmte Gruppe der Freiberufler. Diese Gruppe der Freiberufler braucht in der Regel keinen Gewerbeschein, um der freiberuflichen Tätigkeit nachgehen zu können.
Die neuen Selbstständigen schließen einen Werkvertrag ab. Dieser Werkvertrag liegt erst dann vor, wenn eine Person ein bestimmtes oder vereinbartes Projekt gegen die Auszahlung einer bestimmten Geldsumme übernimmt.
Die neuen Selbständigen sind nicht an einen einzigen Arbeitgeber gebunden und müssen nicht bestimmten Anweisungen befolgen. Allerdings müssen sie eigene Räumlichkeiten und Betriebsmittel besitzen.
In Österreich können nicht nur Personen, sondern auch Gesellschaften als neue Selbstständige tätig sein. Auch die IT-Dienstleister können unter Umständen zu den neuen Selbstständigen zählen. Die genauen Berufsgruppen können jederzeit bei der Wirtschaftskammer Österreich angefragt werden.
Einige freie Berufe werden in Kammern organisiert. Zu diesen Berufsbildern zählen zum Beispiel Notare, Ärzte, Apotheker, Zahnärzte, Tierärzte, Notare, Rechtsanwälte, Architekten und Wirtschaftstreuhänder. Diese Freiberufler müssen eine Mitgliedschaft in den Kammern abschließen, um in diesen Berufen tätig sein zu können.
Was muss bei einer Anmeldung als Freiberufler beachtet werden?
Bei einer Anmeldung als Freiberufler muss jeder Bürger mindestens achtzehn Jahre alt sein. Zudem darf der Freiberufler keine Strafdelikte begangen haben. Um eine Anmeldung als Freiberufler anzugehen, muss der Verbraucher zur zuständigen Behörde innerhalb des eigenen Bezirks gehen und um eine Anmeldung bitten.
Vor der Anmeldung sollte sich die Bürger über folgende Informationen klar sein: genaue Bezeichnung des freien Berufs, der Standort der Ausübung, der Vor- und Familienname, die eigene Adresse, das Geburtsdatum sowie der Geburtsort, die Staatsangehörigkeit sowie sie eigene Sozialversicherungsnummer.
Die Daten müssen der Behörde vorliegen, damit der Bürger als Freiberufler angemeldet werden kann. Nach der erfolgreichen Anmeldung verfassen die Behörden einen Brief, in welchem die Anmeldung zum freien Beruf bestätigt wird. Dieser Brief wird an den angemeldeten Freiberufler verschickt.
Außerdem müssen sich die Freiberufler beim Finanzamt anmelden. Eine Anmeldung im Internet ist möglich und kann von den Bürgern genutzt werden. Auf der Webseite des Finanzamts sind verschiedene Formulare erhältlich, welche jederzeit genutzt werden können. Auch die Erstanmeldung kann bequem von zu Hause aus erledigt werden. Nach der erfolgreichen Anmeldung werden die Daten gespeichert und an das Finanzamt übermittelt. Wenn alle Daten geprüft und kontrolliert wurden, dann werden den Freiberuflern die passenden Zugangsdaten zugesandt. Diese Zugangsdaten werden meisten mit einem Brief verschickt.
In diesem Brief sind vertrauliche Dokument enthalten, welche an einem sicheren Ort aufbewahrt werden sollten. Außerdem werden diese Daten dafür gebraucht, um online wichtige Informationen zur freiberuflichen Tätigkeit übermitteln zu können. Die Freiberufler müssen jedes Jahr eine Einkommenssteuererklärung abgeben. Mit den übermittelten Zugangsdaten kann diese Einkommenssteuererklärung auch online erledigt und direkt an das Finanzamt übermittelt werden.
Für die Übermittlung der Steuererklärung können verschiedene Programme genutzt werden. Das Finanzamt überprüft die Einkommenssteuererklärung auf die Vollständigkeit und die Richtigkeit hin und meldet sich bei den Freiberufler, wenn Fragen auftauchen oder wichtige Unterlagen fehlen sollten. In den meisten Fällen meldet sich die Finanzbehörde schriftlich per Brief bei den Freiberufler und bittet um eine Richtigstellung.
Welche Sozialversicherung müssen die Freiberufler abschließen?
Auch die Freiberufler müssen der gesetzlichen Sozialversicherung nachkommen und bestimmte Regeln beachten. Jeder Selbstständiger muss sich innerhalb eines Monats nach Beginn der freiberuflichen Tätigkeit bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft melden.
Dort muss die ausgeübte Tätigkeit unverzüglich angemeldet und von der Sozialversicherungsanstalt bestätigt werden. Die Anmeldung für die Versicherung kann auch online durchgeführt werden. Eine Pflichtversicherung kann erst dann bewilligt werden, wenn ein Freiberufler mindestens 5.256,60 Euro im Jahr verdient.
Die Freiberufler können sich jedoch auch freiwillig versichern lassen. Die genauen Sozialversicherungsbeiträge werden erst im Nachhinein berechnet, wenn der Einkommensbescheid vom Finanzamt vorliegt. In den ersten drei Jahren wird die Versicherungsgrenze als Beitragsgrundlage genommen. diese Beitragsgrundlage ist jedoch vorläufig und kann später auch geändert und korrigiert werden.
Im vierten Jahr werden die Sozialversicherungsbeträge nach den Einkünften des dritten Jahres berechnet. Bei sehr hohen Einnahmen müssen die Freiberufler auch hohe Sozialabgaben zahlen. Wenn das Einkommen eher niedrig ausfällt, dann kommen auf die Freiberufler nur geringe Kosten zu.