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Erfolg des neuen selbständigen Berufsstandes, der durch das mit 1. Jänner 2007
in Kraft getretene Bilanzbuchhaltergesetz geschaffen wurde.
Bereits nach wenigen Monaten konnte gestern, Mittwoch, die 500. öffentliche Bestellung für den seit 1. Jänner 2007 neuen selbständigen Beruf „Bilanzbuchhalter/-in“ durch die zuständige Behörde, die Paritätische Kommission Bilanzbuchhaltungsberufe, erfolgen. Damit hat sich die neue attraktive Berufsmöglichkeit für gut ausgebildete, kundenorientierte und dynamische Gründer im Wirtschaftsleben in kürzester Zeit durchgesetzt. Der neue Beruf, der durch das Bilanzbuchhaltungsgesetz 2006 (BibuG) geschaffen wurde und der die bisher getrennten und im Berufsumfang unterschiedlichen selbständigen Buchhaltungsberufe zusammenführt, erweist sich als attraktive Möglichkeit der Selbständigkeit in einem durch hohe Qualifikation und Mobilität gekennzeichneten Markt.
Dazu tragen auch die neuartigen, für Österreich erstmaligen Berufsrechte in einem Dienstleistungsberuf bei, beispielsweise die Möglichkeit gemeinsamer Gesellschaften mit Steuerberatern und Unternehmensberatern, das Recht, die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Berufsvertretung zwischen der Wirtschaftskammer und der Wirtschaftstreuhänderkammer frei zu wählen und die umfangreichen beruflichen Kompetenzen der Bilanzbuchhalter von der Buchhaltung, Kostenrechnung, Lohnverrechnung bis zur Bilanzierung in bestimmtem Rahmen. Damit wurde insbesondere für Klein- und Mittelbetriebe eine attraktive Möglichkeit zur Abwicklung des Rechnungswesens durch kompetente Fachleute geschaffen.
Die gemeinsame neue berufsrechtliche Verankerung in der Kammer der Wirtschaftstreuhänder und der Wirtschaftskammer ist für Klaus Hübner, den Präsidenten der Kammer der Wirtschaftstreuhänder, vor allem deswegen ein wichtiger Schritt, weil die besonderen Qualitätskriterien des neuen Berufes den Klienten bestes Service garantieren. Für Reinhold Mitterlehner, den stellvertretenden Generalsekretär der WKÖ, der als Vorsitzender des Wirtschaftsausschusses des Nationalrates führend an der Verwirklichung des Bilanzbuchhaltungsgesetzes beteiligt war, ist die Unterstützung der österreichischen Klein- und Mittelbetriebe durch die Leistungen der Bilanzbuchhalter ein wichtiger Schritt in der Stärkung des Wirtschaftsstandortes Österreich.
Brigitte Lepuschitz aus Graz, die die 500. Bestellungsurkunde entgegen nehmen konnte, betreut in ihrem Unternehmen Klein- und Mittelbetriebe aus dem Bauwesen, dem Handel und den Dienstleistungen. Am Beruf als Bilanzbuchhalterin begeistert Lepuschitz die Möglichkeit ständig Neues zu lernen und für die Kunden umzusetzen. Mit der Bestellung wird Lepuschitz ihr Angebot qualifizierter Dienstleistungen im Rechnungswesen weiter ausbauen können.
Das neue Bilanzbuchhaltergesetz (BibuG), das im Sommer 2006 auf der Basis einer Einigung zwischen der Kammer der Wirtschaftstreuhänder (KWT) und der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) vom Parlament einstimmig beschlossen wurde und mit 1. Jänner 2007 in Kraft getreten ist, hat einen neuen, selbständigen, wissensbasierten Beruf mit hohen Qualitätsanforderungen geschaffen, der als Partner im Rechnungswesen insbesondere kleiner und mittelständischer Unternehmen seinen Platz finden wird.
Friedrich Bock, der Vorsitzende der Paritätischen Kommission Bilanzbuchhaltungsberufe, rechnet mit mehr als 1.000 Bestellungen zu selbständigen Bilanzbuchhalter/inne/n noch in diesem Jahr mit einem Frauenanteil von etwa 60 Prozent. Mittelfristig geht er von etwa 3.000 selbständigen Bilanzbuchhaltern in Österreich aus.